Gurken und Senf mit gesicherter Herkunft

11.04.2005
Carl Kühne erfüllt die EU-Verordnung 178/2002.

Der Essig-, Senf- und Sauerkonservenhersteller Carl Kühne KG kann im Zweifelsfall die Herkunft aller Produkte lückenlos nachweisen. Damit erfüllt er die unter dem Stichwort "Warenrückverfolgung" bekannte Verordnung 178/2002 der Europäischen Union, die seit Beginn dieses Jahres in Kraft ist.

Im November vergangenen Jahres führte der Lebensmittelproduzent am Standort Berlin die Tracking-und-Tracing-Lösung "Prostore/Protrace" von Team GmbH ein. Mittlerweile arbeitet die Software auch am größten Kühne-Standort in Straelen sowie in Hagenow, Schweinfurt, Hamm und im niederländischen Ter Aar.

Zunächst sorgt das System dafür, dass alle Paletten durchgängig nach "EAN 128" gekennzeichnet werden - einschließlich der jeweiligen Chargen- und Versandeinheitsnummer (NVE). Bei der Kommissionierung lassen sich Verkaufseinheiten aus mehreren NVE-Quellen zusammenstellen und etikettieren.

Um die Chargendaten aufzunehmen und die Materialbewegungen zu verbuchen, setzt Kühne rund 100 mobile Terminals von Psion Teklogix ein. Sie stehen über ein Funknetz im ständigen Kontakt mit dem für die Rückverfolgung zuständigen Server.

Wird die Ware verladen, landen die Informationen für jeden einzelnen Kundenauftrag in der jeweiligen Lieferscheinnachricht, von wo sie dann in das SAP-System wandern. Kühne hat das R/3-Release 4.6c im Einsatz.

Unter Zuhilfenahme der Softwarekomponente Protrace lässt sich nun der jeweilige Chargen-Baum anzeigen. Auf diese Weise stehen die Informationen über Herstellung und Auslieferung der Produkte zur Verfügung, wie sie die neue EU-Verordnung verlangt. (qua)