Wettbewerbsrecht

Google wegen Android-Strategie am Pranger der EU-Kommission

20.04.2016
Mit seiner Android-Strategie verstößt der Plattformbetreiber Google gegen Wettbewerbsrecht der EU, meint die EU-Kommission nach bisherigen Untersuchungen. Darunter litten nicht nur Wettbewerber von Google, sondern auch Smartphone- und Tablet-Nutzer. Google sieht es genau anders herum: Android sei Motor für Software- und Hardware-Innovationen, schreibt der Internetkonzern im eigenen Blog.

Googles Android-Strategie hat das Wettbewerbsrecht der EU verletzt: Der Internet-Konzern zementiert durch verpflichtende Vorgaben an Hersteller von Android-Geräten und Mobilfunkbetreiber seine marktbeherrschende Stellung bei der Internetsuche. Diese vorläufige Ansicht vertritt die EU-Kommission in einer heute Google und dem Mutterkonzern Alphabet zugesandten Beschwerde. Google erreiche so, dass auf den meisten in Europa erhältlichen Android-Geräten die Google-Suche vorinstalliert und als Standardsuche eingestellt oder gar einzige Suchfunktion verfügbar sei. Dadurch würde anderen Suchmaschinenanbietern der Marktzugang erschwert und durch den geringen Konkurrenzdruck Innovationen im Mobilmarkt behindert.

Starker Wettbewerb im Bereich des mobilen Internets werde immer wichtiger für Verbraucher und Unternehmen in Europa, sagte heute Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. "Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt."

Das wirft die EU-Kommission Google vor

  • Google verpflichte Gerätehersteller dazu, die Google Suche und Googles Chrome-Browser auf ihren Android-Geräten vorzuinstallieren sowie die Google Suche als Standardsuche einzustellen, um überhaupt Lizenzen für den Google Play Store zu erhalten.

  • Google verhindere, dass Android-Hersteller Mobilgeräte mit sogenannten Android-Forks herausbringen.

  • Google setze Anreize für Gerätehersteller und Mobilfunkbetreiber, dass diese die Google-Suche exklusiv auf ihren Geräten installieren.

Die Untersuchung hat nach Angaben der Kommission ergeben, dass es für die geschäftlichen Interessen der Hersteller von Android-Geräten wichtig ist, den Google Play Store auf ihren Geräten vorzuinstallieren. In seinen Verträgen mit Herstellern knüpfe Google die Lizenzvergabe für den Play Store auf Android-Geräten an die Bedingung, dass die Google-Suche als Standardsuchdienst vorinstalliert wird. Außerdem verlange Google in den Verträgen mit Herstellern die Vorinstallation des mobilen Browsers Google Chrome - ein wichtiger Zugang zu Suchanfragen auf mobilen Geräten - als Gegenleistung für die Lizenzvergabe für den Play Store oder die Google-Suche. Wenn ein Hersteller geschützte Google-Anwendungen wie den Play Store oder die Google-Suche auf einem seiner Geräte vorinstallieren möchte, verpflichte Google den Partner zum Abschluss eines "Anti-Fragmentation Agreement", nach dem der Hersteller keine mit Android-Forks betriebenen Geräte verkaufen darf.

Googles Android-Strategie aus Sicht der EU-Kommission
Googles Android-Strategie aus Sicht der EU-Kommission
Foto: EU-Kommission

Google: Android ist Motor für Software- und Hardware-Innovationen

Google entkräftet die Vorwürfe in einer ersten Stellungnahme. Die Partnerverträge seien freiwillig, jeder könne Android ohne Google benutzen, wie das Beispiel Amazon zeige, schreibt Kent Walker, Senior Vice President & General Counsel, im Google-Europe-Blog. Außerdem könne jeder Gerätehersteller wählen, ob er die App-Suite von Google vorinstalliere, und andere Anwendungen hinzufügen. "Während Android kostenlos von Herstellern verwendet werden kann, so sind die Entwicklung, Verbesserung und Wartung sowie der Schutz gegen Patentklagen doch kostspielig", so Walker. "Wir bieten Android frei an und gleichen unsere Kosten durch die Einahmen über die mit Android kommenden Apps und Dienste aus."

Die Plattform habe Hunderten von Herstellern die Möglichkeit gegeben, "großartige" Smartphones, Tablets und andere Geräte zu bauen, und Entwicklern Zugang zu großen Zielgruppen verschafft. Seit dem Erscheinen in 2007 habe sich Android als "Motor für Software- und Hardware-Innovationen" erwiesen, so Walker.

So geht es weiter

Google hat jetzt zwölf Wochen Zeit, auf die Beschwerde zu reagieren und beispielsweise eine Anhörung zu verlangen. Der Ausgang des im April 2015 eingeleiteten Kartellrechtsverfahrens sei noch völlig offen, betont die EU-Kommission. Weitere Informationen liefert sie auf ihrer Website.

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