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Google gewinnt Markenrechtsstreit mit Geico

16.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Suchmaschinenbetreiber Google hat im Markenrechtsstreit mit der Government Employees Insurance Co. (Geico) einen Sieg erzielt. Das Washingtoner Unternehmen hatte geklagt, dass Google mit dem so genannten Keyword Advertising gegen das Lanham-Gesetz zum Schutz von Markennamen verstößt. So verkaufe die Company Textanzeigen an konkurrierende Versicherer, die bei der Eingabe des Suchbegriffs Geico auf der Ergebnisseite angezeigt werden. Das AdWords-Programm verwirre die Kunden, argumentiert der Konzern. Gleichzeitig schmarotzten Wettbewerber widerrechtlich von den Hunderten von Millionen Dollar, die Geico in den Aufbau seiner Marke gesteckt habe.

Richterin Leonie Brinkema vom Bezirksgericht für den Eastern District of Virginia teilte diese Auffassung nur partiell. Es gebe keinen Beweis dafür, dass dieses Vorgehen für Verwirrung unter den Kunden sorge, argumentierte sie. Allerdings wollte die Richterin eine Verwechslungsgefahr nicht ausschließen, wenn in den Anzeigen der Konkurrenz der Markenname "Geico" verwendet wird. Obwohl das Verfahren fortgesetzt wird, ist eine Einigung in Sicht. So schließt Google die Nutzung fremder Markennamen in seinen AdWords-Geschäftsbedingungen ausdrücklich aus. (mb)