Spotlights

Geschäftsethik:

08.10.1999

Die Erwartung "partnerschaftlicher Loyalität" sei "reinsubjektiv" und könne daher keinesfalls eine fristlose Vertragskündigung begründen. Mit diesem Argument antwortet die SAM GmbH, Kreuth-Scharling, dem Comet-Anbieter Q.4 IBS. Dieser hat SAM die Jahr-2000-Partnerschaft unter anderem wegen "massiver Zweifeln an der partnerschaftlichen Loyalität" fristlos aufgekündigt. Tatsächlich ist SAM eine weitere Partnerschaft mit einem Mitbewerber eingegangen und fordert nun Comet-User zum Umstieg auf die Konkurrenzplattform auf.