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Gerichtsurteil: PIN-Nummer ist nicht sicher

22.09.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Amtsgericht Frankfurt/M. sieht es als erwiesen an, daß sich die persönliche Geheimnummer auf Eurocheque-(EC-)Karten entschlüsseln läßt. Das von den Banken und Sparkassen benutzte Verschlüsselungssystem sei veraltet und biete kein sicheres Kodierverfahren. Deshalb hafte der Karteninhaber nur, wenn er schuldhaft zum Mißbrauch der EC-Karte beigetragen habe. Beliebtestes Beispiel hierfür ist Beschriftung der Karte mit der PIN-Nummer.