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Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen deutsche SCO-Niederlassung

03.09.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wegen der Behauptung, das Open-Source-Betriebssystem Linux enthalte illegal erworbenes geistiges Eigentum, muss die deutsche SCO-Tochter ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht München 1. Hintergrund ist eine einstweilige Verfügung, die der Linuxtag e.V. und die Beratungsfirma Tarent GmbH im Mai gegen SCO erwirkt hatten. Der Hersteller darf demnach nicht mehr erklären, in Linux seien geschützte Teile seines eigenen Unix-Systems eingeflossen, ohne dies zu belegen. Nach Angaben eines SCO-Sprechers bezieht sich die Gerichtsentscheidung auf ein Dokument auf der deutschen Firmen-Website. Dieses sei inzwischen entfernt worden. (wh)