Bundesnetzagentur darf Terminierungsentgelte vorgeben

Gericht bestätigt Preisvorgaben für Mobilfunkanbieter

03.04.2008
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verbraucherrechte beim Telefonieren mit dem Handy gestärkt.

Wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, darf die Bundesnetzagentur Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Die Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze (Terminierung) lagen in der Vergangenheit deutlich über den Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären, argumentierten die Richter. Dies sei auf die monopolartige Struktur der Märkte zurückzuführen.

Die Richter bestätigten im vollen Umfang Verfügungen der Bundesnetzagentur in Bonn vom August 2006. Die Regulierungsbehörde hatte damals die Terminierungsentgelte zum November 2006 um etwa 16 Prozent gesenkt. Zugleich ordnete sie an, dass die Entgelte künftig im Vorfeld genehmigt werden müssen.

Bei diesem Vorgehen gab es keinerlei Ermessensfehler, entschieden die Richter. Es sei eine enge Orientierung der Terminierungsentgelte an den tatsächlichen Kosten geboten, um den Verbraucherinteressen Rechnung zu tragen. Damit blieben die Klagen der vier deutschen Anbieter T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und O2 gegen eine staatlich verordnete Absenkung der Terminierung in letzter Instanz erfolglos. (dpa/tc)