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Musikvideos im Netz

Gema scheitert mit Eilantrag gegen YouTube

30.08.2010
Die Gema und Google streiten seit Monaten um die Vergütung für Musikstücke, die auf YouTube zu sehen sind.
"YouTube würde gern auch in Deutschland Erlöse mit Musik auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Mitgliedern der GEMA und anderen Rechteinhabern teilen", sagt Google-Specher Kay Oberbeck.
"YouTube würde gern auch in Deutschland Erlöse mit Musik auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Mitgliedern der GEMA und anderen Rechteinhabern teilen", sagt Google-Specher Kay Oberbeck.
Foto: Google

Vor dem Landgericht Hamburg erzielte der Internetgigant nun einen Punktsieg. Wie der Streit aber endgültig ausgehen wird, steht noch nicht fest. Der Musikrechte-Verwerter Gema ist mit einem Eilantrag gegen YouTube gescheitert. Das Hamburger Landgericht lehnte am Freitag den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Videoplattform ab (AZ: 310 O 197/10). Die Gema wollte dem Mutterkonzern Google in dem Schnellverfahren untersagen lassen, 75 Musikstücke auf YouTube der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Zivilkammer sah bei dem Gema-Antrag keine Eilbedürftigkeit. Das Gericht bezweifelte, dass die Gema erst kurz vor der Antragstellung erfahren habe, dass die Videos der von ihnen vertretenen Künstler in dem Videodienst abrufbar sind. Mit dem Urteil wurde aber nicht entschieden, ob der Gema generell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht.

Das Gericht habe zu erkennen gegeben, dass ein Unterlassungsanspruch in Betracht komme, sagte der Pressesprecher des hanseatischen Oberlandesgerichts, Conrad Müller-Horn. Es liege nahe, dass YouTube bislang nicht genug unternommen habe, um die Urheberrechte zu schützen. Gema-Sprecherin Bettina Müller sagte: "Dieser Anspruch ist nunmehr in einem Hauptsacheverfahren geltend zu machen." Auch der Gerichtssprecher betonte, das Gericht habe lediglich den Unterlassungsanspruch im Eilverfahren abgelehnt.

Die Gema hatte Google ursprünglich aufgefordert, 600 "illegal genutzte" Musiktitel beim Videoportal YouTube zu löschen beziehungsweise den Abruf aus Deutschland zu sperren. Für das Eilverfahren in Hamburg wurde diese Liste auf 75 Songs reduziert. Gegen das Urteil kann binnen eines Monats beim Oberlandesgericht in Hamburg Berufung eingelegt werden.

Seit mehr als einem Jahr streiten der Musikrechte-Verwerter und der Internetkonzern um einen Verwertungsvertrag. Ein vorläufiger Vertrag war Ende März 2009 ausgelaufen. Die Gema fordert eine "angemessene Vergütung" für Videos der von ihr vertretenen Künstler. Die Gesellschaft vertritt in Deutschland nach eigenen Angaben mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverleger sowie über eine Million Rechteinhaber aus aller Welt.

Google argumentiert, die Forderungen der Gema seien unrealistisch hoch und würden YouTube wirtschaftlich ruinieren. Andere Verwertungsgesellschaften in Europa forderten nur einen Bruchteil der Vergütungsansprüche der Gema. Im Vorfeld des Gerichtsstreits mit der Gema hatte Google sich mit der italienischen Verwertungsgesellschaft SIAE auf Nutzungsrechte für YouTube geeinigt. Die Italiener hatten sich eigentlich mit der Gema und weiteren Rechteverwertern wie ASCAP, BMI und SESAC aus dem US-Markt und der französischen SACEM gegen Google verbündet und die Lizenzen für ihr Repertoire verweigert.

Nach dem Urteil forderte Google die Gema am Freitag auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. "YouTube würde gern auch in Deutschland Erlöse mit Musik auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Mitgliedern der GEMA und anderen Rechteinhabern teilen. Dies kann mit gerichtlichen Verfahren nicht erreicht werden", betonte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Google habe bei Hinweisen der Gema auf Verstöße gegen das Urheberrecht stets die Videos unverzüglich gesperrt. (dpa/tc)