Für PCs und Handys werden GEZ-Gebühren fällig

28.12.2006
Zudem tritt im Sommer das neue Verbraucherschutzrecht für Telefondienste in Kraft.

Vom 1. Januar an erhebt die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) einen Obolus für Internet-fähige PCs, Laptops, PDAs und Handys - sofern der Betreiber kein TV- oder Radiogerät angemeldet hat. Das monatliche Entgelt beträgt 5,52 Euro (siehe auch: "GEZ-Gebühren für internetfähige Handys").

Von der neuen Regelung betroffen sind vor allem Selbständige, beispielsweise Ärzte oder Handwerker mit eigenem Betrieb, und Freiberufler, die für ihre Büros häufig noch keine Rundfunkgebühren entrichten. Laut GEZ müssen kleine Unternehmen mit mehreren Niederlassungen allerdings nur einmal zahlen. So reiche ein TV-Gerät in München aus, um die Gebühren für den PC in Hamburg zu sparen.

Neuartige Rundfunkgeräte

Es ist das erste Mal in der 30-jährigen Geschichte der GEZ, dass sie eine Gebühr für andere Geräte als Rundfunk- und TV-Empfänger einfordert. Sie begründet diesen Schritt damit, dass sich viele Radio- und Fernsehprogramme mittlerweile auch über das Internet empfangen ließen. Folglich sei es nur gerecht, wenn auch die Besitzer dieser "neuartigen Rundfunkgeräte" zur Kasse gebeten würden.

Von der zusätzlichen Einnahmequelle verspricht sich die GEZ - nach der geplanten Anlaufzeit von vier Jahren - einen warmen Regen von rund 30 Millionen Euro jährlich. Ab Mitte des kommenden Jahres will sie allerdings zusätzlichen Werbeaufwand treiben, um über die neue Gebühr zu informieren.

Einspruch gegen die Neuregelung hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erhoben. PCs, Laptops oder UMTS-fähige Mobiltelefone seien oft unverzichtbare Arbeitsgeräte, die aber im Regelfall nicht als Empfänger für Radio- oder Fernsehprogramme genutzt würden, teilte er mit. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte im vergangenen Herbst ähnliche Kritik geäußert (siehe "Bundesministerin Zypries gegen GEZ-Gebühren auf Computer"). Gleichzeitig forderte der DIHK eine Neuordnung der Rundfunkgebühren. Das geräteabhängige System, wie es derzeit praktiziert werde, sei angesichts der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß.

Neues Verbraucherschutzrecht

Zum Jahreswechsel erinnert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) außerdem daran, dass im Sommer des kommenden Jahres auch das neue Verbraucherschutzrecht für Telefonkunden in Kraft tritt. Ihm zufolge müssen Preise für Telefondienste deutlich lesbar in der Werbung angezeigt und - sofern sie einen Minutenpreis von zwei Euro übersteigen - zusätzlich vor der Inanspruchnahme noch einmal angesagt werden. Ein Entgelt von mehr als drei Euro pro Minute ist künftig ohnehin gesetzwidrig.

Das neue Recht umfasst auch Regelungen für SMS-Datendienste. Fordert ein Kunde einen solchen Dienst an und beträgt dessen Preis mehr als 1,99 Euro, so muss die Bestellung zunächst mit einer weiteren SMS bestätigt werden. Wer SMS-Dienste abonniert hat, kann sich kostenlos benachrichtigen lassen, sobald der monatliche Betrag von 20 Euro überschritten wird. (dpa/qua)