Selbständiger DV-Sachverständiger:

Führer will der Einzige sein

14.02.1975

AUGSBURG - Der ehemalige EDV-Leiter Manfred Führer behauptet: "Ich bin gegenwärtig der Einzige, der in Bayern und im Regierungsbezirk Schwaben als selbständiger Sachverständiger für Datenverarbeitung tätig ist." Ganz zu schweigen von einem öffentlich bestellten und vereidigten DV-Sachverständigen. Führer frohlockt: "Wenn ich im kommenden Jahr dreißig Jahre alt werde, dann erfülle ich die zwingende Vorschrift des Deutschen Industrie- und Handelstages in Bonn: Erst ab diesem Alter könne man nämlich mit einer offiziellen Sachverständigen-Bestallung durch die regional-zuständige IHK (ausschlaggebend ist der Wohnort des Kandidaten) rechnen.

Führer ist davon überzeugt, daß er einer Kammer-Prüfung in Bezug auf die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Referenzen standhalten wird. Er hat eine knapp zehnjährige Berufserfahrung, ausschließlich im EDV-Bereich, aufzuweisen und war "clever" genug,

über seine verschiedenen Arbeitgeber alle gebotenen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu nutzen. Führer: "Die angemessene Aus- beziehungsweise Weiterbildung ist stets Bestandteil meiner Arbeitsverträge gewesen."

Ausbildung über die Arbeitgeber

Während seiner dreieinhalbjährigen Anfangstätigkeit im Siemens-Vertriebsrechenzentrum als Operator, zuletzt als Programmierer, machte er in der Münchener Siemens-Schule für Datenverarbeitung die Ausbildung in Assembler und Cobol mit. Als Systemprogrammierer bei der Firma Automation Center, Wettingen/Zürich, absolvierte er bei der lBM Schweiz Schulungen in Systemprogrammierung. Seinen Organisationsgrundschein (Nachweis für fundiertes Wissen in Organisation, Datenfluß, Terminplanung- und Kontrolle sowie in verschiedenen Management-Techniken) erwarb er an der Akademie für Organisation in Gießen. Damaliger Arbeitgeber war die Avon Cosmetics in Neufahrn (bei München), die er nach dreijähriger Beschäftigung als Senior-Programmierer verließ. "Weil ich von der Firma Möbel-Melcer & Co. in Augsburg ein besseres Angebot erhielt."

Dort war Führer EDV-Leiter und für die vorbereitende Umstellung von magnetbandorientierten Einzelabläufen auf ein integriertes Datenbanksystem verantwortlich. "Zuvor hatte ich vor der IHK München und Oberbayern meine Prüfung als DV-Kaufmann bestanden."

Marktlücke bemerkt

Zu seiner Jetzigen DV-Sachverständigen-Tätigkeit kam Führer im Mai 1974 durch einen Zufall: Ein Bekannter, Inhaber eines metallverarbeitenden Betriebes, wollte in seinem Unternehmen die EDV einführen. Er holte sich dazu den fachlichen Rat Führers. Nun glaubte der gebürtige Füssener eine Marktlücke entdeckt zu haben: "In weiteren Gesprächen mit Anwenderfirmen merkte ich, daß EDV-Beratung - und Gutachten nur von Software-Häusern durchgeführt wurden, jedoch nicht durch einen selbständig arbeitenden DV-Sachverständigen."

Führers Einstieg ins neue Beratungs-Business auf eigene Rechnung habe geklappt. Schwerpunkt sei die Begutachtung von Anwender-Software und Beratungen bei Anlagen-Umstellungen. So habe er beispielsweise ein Cobol-Programm für die Betriebs-Buchhaltung eines Textil-Herstellers unter dem Gesichtspunkt eines vertretbaren Preis/Leistungsverhältnisses überprüfen müssen. Führer: "Das Programm war von einem Software-Haus erstellt, die Rechnung der Arbeit eines Senior-Programmierers >angepaßt< worden." Er habe jedoch nachweisen können, daß der Programm-Aufbau auf einen Anfangsprogrammierer schließen ließ.

Kein Ausfallhonorar

Schon heute halte er im Hinblick auf die mögliche öffentliche Bestallung ("bis dahin möchte ich einen breiteren Kundenstamm haben") seine Honorar-Vorstellungen strikt in den üblichen Grenzen. "Mein Stundensatz liegt bei mindestens 50,-, maximal 150,- Mark im Rahmen eines Kostenvoranschlages und eines Terminplanes." Ein Ausfallhonorar berechne er nicht. Allerdings sei er durch "Mundpropaganda" auch schon an die Falschen geraten. Führer: "Hersteller hatten bestimmte Wünsche an mich herangetragen als ich gegenüber Anwendern Empfehlungen in puncto Anlagen-Erweiterungen aussprechen mußte." Er empört sich: "Das sind gescheiterte Bestechungsversuche."