Frühpension bei IBM gleich einer Kündigung

20.03.1992

LONDON (IDG) - Die IBM möchte ihr Personal drastisch reduzieren und versucht, durch die Zahlung von Prämien Mitarbeiter loszuwerden. Dies kommt nach Ansicht eines britischen Gerichts einer Art Kündigung gleich. Folgender Fall stand zur Debatte: Colin Greenham, der 20 Jahre für die IBM gearbeitet hatte, ließ sich freisetzen und bekam dafür von der IBM eine Prämie. Als er beim Department of Social Security Arbeitslosengeld beantragte, wurde ihm dies mit der Begründung verweigert, er habe ja das Unternehmen freiwillig verlassen. Deshalb werde das Arbeitslosengeld für drei Monate gesperrt. Das Gericht kam jedoch zu der Auffassung, daß in diesem Fall das Angebot der IBM mit einer Kündigung gleichzusetzen sei und Greemham deshalb sofort Anrecht auf Arbeitslosengeld habe.