Trotz des Urteils in zweiter Instanz bleiben Fragen offen

Freispruch für Somm läßt ISPs aufatmen

26.11.1999
MÜNCHEN (CW) - So aufsehenerregend er begonnen hatte, so unspektakulär ging der Prozeß gegen den Ex-Compuserve-Chef in Deutschland, Felix Somm, zu Ende. Das Landgericht München I sprach ihn vom Vorwurf der bewußten Verbreitung pornografischer Inhalte frei.

Nur drei Tage brauchte der Vorsitzende Richter Laszlo Ember, um den ehemaligen Compuserve-Manager auf der ganzen Linie zu rehabilitieren. Somm habe alles in seiner Macht Stehende getan, um Schaden von den Nutzern des Online-Dienstes abzuwenden. Er sei nicht für Inhalte verantwortlich zu machen, zu denen er lediglich den Zugang herstellte und auf die er keinen Einfluß hatte. Das aber hatte Amtsrichter Wilhelm Hubbert im ersten Verfahren unterstellt - obwohl Compuserve Deutschland zum damaligen Zeitpunkt hierzulande nicht einmal ein eigenes Rechenzentrum unterhielt. Er verurteilte Somm zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 100000 Mark Geldstrafe. Das Urteil löste weltweit Entrüstung aus und sorgte für erhebliche Unsicherheit unter den Internet-Service-Providern (ISPs).

Das Landgericht folgte nun den einträchtigen Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und sprach den Manager frei. Sachverständige hatten zuvor dargelegt, das Internet sei praktisch nicht kontrollierbar. Gleichwohl hielt Richter Ember fest, daß mit dem Internet eine große Gefahrenquelle geschaffen worden sei. In dem Multimedia-Gesetz habe der Gesetzgeber einseitig wirtschaftlichen Interessen den Vorrang gegeben. Im Kern ging es während des Prozesses um die für alle Anbieter von Internet-Zugängen wichtige Frage, ob es technisch möglich und zumutbar ist, beanstandete Inhalte herauszufiltern - ein letztlich sehr dehnbarer Begriff.

Somm-Verteidiger Ulrich Sieber, Strafrechtsprofessor in Würzburg, hält den Versuch einzelner Länder, das Internet zu regulieren, grundsätzlich für Unsinn. Die ursprüngliche Anklage und die erstinstanzliche Verurteilung waren, so Sieber wörtlich, der Versuch "unserer Gesellschaft, das Ohnmachtsgefühl des Nationalstaats im globalen Internet durch die Verurteilung einer nationalen Geißel zu verdrängen". Der Freispruch mache das Scheitern von nationalen Lösungen deutlich. Der Strafrechtler fordert eine sehr viel engere internationale Kooperation vor allem im Bereich der Strafjustiz, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Internet-Industrie sowie eine größere Eigenverantwortung der Nutzer.

Internationale Kooperation

Die Internet-Industrie dürfe sich allerdings nach dem vorliegenden Urteil nicht untätig zurücklehnen, sondern sollte im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts die Strafverfolgungsbehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung im Internet auch über die gesetzlich geregelten Pflichten hinaus unterstützen, so der Somm-Verteidiger.

Wie dringlich die Forderung Siebers nach einer besseren internationalen Abstimmung ist, zeigen auch zwei weitere gegensätzliche Urteile der letzten Zeit. Zum einen bestätigte ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat New York Ende Oktober die Rechtsposition, wonach ein ISP wie eine Telefongesellschaft als ein Dienstleister einzustufen sei, der nicht für die Inhalte auf seinen Servern verantwortlich ist. Andererseits machte der Londoner High Court den britischen Provider Demon Internet im März 1999 verantwortlich für die Informationen in den Newsgroups, zu denen er den Zugang hergestellt hatte. Demon ist in die Berufung gegangen.