Staatssekretär Hartkopf fordert Grundrecht auf Datenschutz:

Freiheitsbastionen rechtlich absichern

05.10.1979

BONN (vwd) - Das Bundesdatenschutzgesetz hat sich nach Ansicht von Staatssekretär Günther Hartkopf vom Bundesinnenministerium aIs "Auffanggesetz für diese Legislaturperiode" bewährt.

Vor der Jahrestagung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) fordert Hartkopf in Bonn, das Datenschutzrecht weiterzuentwickeln. Es gelte die Freiheit des Bürgers weiter auszubauen und so gewonnene Freiheitsbastionen rechtlich, ohne Staat und Wirtschaft die Möglichkeit zu nehmen, moderne Informationstechnologien zu nutzen, erklärte Hartkopf. Im Entwurf zum Melderechtsrahmengesetz, so der Staatssekretär, sei der Tendenz begegnet worden, durch das Melderecht zu einem umfassenden Informationssystem zu gelangen. "Der total verdatete Mensch mit seinem Personenkennzeichen findet also nicht statt", meinte Hartkopf.

Bei der Novellierung des Datenschutzgesetzes müsse garantiert werden, daß Auskünfte aus öffentlichen und privaten Dateien über Daten zu seiner Person für den betroffenen Bürger kostenfrei seien. Hartkopf setzte sich ebenso für die Einführung eines Anspruches auf Schadenersatz ein, der unabhängig vom Verschulden eines Datenverarbeiters bestehen müsse. Größte politische Priorität genieße die Einführung eines Grundrechts auf Datenschutz. Mit seiner Verwirklichung dürfe nicht länger gewartet werden, meinte Hartkopf.