Verlust für das Unternehmen:

Französische ITT-Töchter verstaatlicht

13.08.1982

PARIS (VWD) - Die französische Regierung und der US-Elektronikkonzern ITT sind sich einig geworden: Demnach werden vier französische ITT-Töchter verstaatlicht.

Dem Vertrag zufolge muß der französische Staat ITT insgesamt 350 Millionen Francs (etwa 126 Millionen Mark) Entschädigung zahlen. Von der Verstaatlichung sind die Compagnie Generale de Constructions Telephoniques und drei weitere ITT-Gesellschaften in Frankreich betroffen. In der Vereinbarung wurde außerdem festgelegt, daß die US-Muttergesellschaft für jeden Verlust von mehr als 100 Millionen Francs ihrer französischen Tochter zwischen dem 1. Januar und dem 30. September in diesem Jahr haftet.

Von dem Übernahmeabkommen ist auch, einem ITT-Europe-Sprecher zufolge, in einem nicht bezifferten Umfang die deutsche Elektronikindustrie betroffen. Er verwies dabei auf technologische Verbindungen zwischen der bisherigen ITT-Tochter Laboratoire Central des Telecommunications (LCT) und der Standard Elektrik Lorenz (SEL), Stuttgart.

Das Abkommen in seiner bisher vorliegenden Form enthalte noch nicht sämtliche Details. So seien die Fragen des künftigen Technologie-Transfers und der bestehenden Exportkontrakte und anderer Verpflichtungen noch zu klären. Dies werde voraussichtlich bis Ende Oktober geschehen. Den auf das französische Verstaatlichungsprogramm zurückgehenden Kauf der vier Töchter durch Paris ist nach Ansicht von ITT-Europe ein Verlust für das Unternehmen. Man ziehe sich ungern von einem Markt zurück, der für ITT noch 1980 einen Umsatz von knapp zwei Milliarden Francs gebracht habe.