Staatssekretär redet US-Partnern im VAN-Markt das Wort:

Frankreich diskutiert Ordnungspolitik

01.08.1986

PARIS (bi) - Nachdem der französische Ministerrat jetzt ein Gesetz über die Privatisierung von verstaatlichten Unternehmen verabschiedet hat, schlägt auch der für die Post zuständige Staatssekretär, Gerard Longuet, in diese Kerbe. Er zieht private Beteiligungen an postnahen Betriebsgesellschaften von Value Added Networks and Services (VANS) in Betracht: US-Gesellschaften bevorzugt.

Bereits vor dem Regierungswechsel war IBM über ein Joint-venture mit einer Tochtergesellschaft der französischen Postverwaltung in die Startlöcher gegangen. Ziel: Beteiligung an VANS.

In Großbritannien war Big Blue mit ähnlichen Beteiligungswünschen bei VAN-Aktivitäten der British Telecom (50 Prozent) nach Anfangserfolgen auf Kabinettsebene schließlich doch am Einspruch der Regierung gescheitert.

In Frankreich werden neben IBM auch mehr oder weniger europäische Partner wie zum Beispiel Olivetti (AT&T) als mögliche Partner der Postverwaltung gehandelt.

"Persönlich", so der Postministeriale, würde Longuet jedoch amerikanische Partneruntemehmen bevorzugen. Wie aus einem Interview mit "Le Monde Informatique" hervorgeht, will er das Dienstleistungsangebot der Postverwaltung in die VA-Richtung zwar komplettieren, gleichzeitig aber die Investitionen in Personal und Ausrüstungen so gering wie möglich halten. Der Staatssekretär hofft demzufolge, daß der zunehmend harte Wettbewerb der Anbieter von Telecom-Equipment der Telekommunikationsbehörde den "unvermeidbaren" Einstieg in den künftigen Markt der Value Added Networks and Services erleichtern wird.

Bei den Spekulationen über den möglichen Umfang einer ausländischen Beteiligung am französischen VA-Markt wird auch das kürzlich verabschiedete Privatisierungsgesetz als Richtschnur mit herangezogen. Es sieht vor, daß bei den in den nächsten fünf Jahren geplanten Privatisierungen, für die es, Agenturmeldungen zufolge, noch keinen genauen Zeitplan gibt, der Anteil ausländischer Kapitalnehmer beim Erstverkauf 15 Prozent nicht übersteigen darf.