Förderprogramm für Messeteilnahmen junger Unternehmen

22.01.2007
Von Dorothea Friedrich
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert ab 1. Juni die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland.

Das teilte der AUMA - Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft – jetzt mit. Ziel des Programms ist es demnach, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden.

Die förderfähigen Messen werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Der Aussteller erhält dem AUMA zufolge 80 Prozent seiner Ausgaben bis zu einer Obergrenze von 7500 Euro je Teilnehmer und Veranstaltung erstattet. Aussteller müssen sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter anmelden.

Die Liste zuschussfähigen Veranstaltungen sowie Antragsformulare stehen zum Download unter auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Bereich Wirtschaftsförderung bereit.

Detailinformationen zum Programm gibt es auch auf der AUMA-Website (Messeplanung Inland / Förderung Bund). Ansprechpartnerin beim AUMA ist Sylvia Kanitz.