Vierjahres-Projekt

Finanzverwaltung überarbeitet IT-Prozesse

18.01.2011
Von 
Karin Quack arbeitet als freie Autorin und Editorial Consultant vor allem zu IT-strategischen und Innovations-Themen. Zuvor war sie viele Jahre lang in leitender redaktioneller Position bei der COMPUTERWOCHE tätig.
Anfang des Jahres hat die Landesinstitution mit der Einführung eines IT-Service-Managements begonnen. Am Ende steht die ISO-20000-Zertifizierung.
Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen
Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit diesem Projekt "itPlus" rückt die Finanzverwaltung NRW den Servicegedanken in den Fokus, wenn es darum geht, IT-Dienstleistungen für die ihr angeschlossenen Behörden zu bringen. Die Services sollen ständig vebessert und langfristig immer wieder auf die Bedürfnisse der Anwender abgestimmt werden. Das Ziel des Vorhabens besteht also darin, standardisierte, wiederholbare und steuerbare IT-Leistungen sicherzustellen. Und am Ende des Projekts winkt die Zertifizierung nach dem internationalen Standard ISO 20000. So stellt es der Dortmunder IT-Dienstleister Materna GmbH dar, der das Vorhaben beratend begleiten wird.

Wie es sich für einen öffentlichen Auftraggeber gehört, hatte die Finanzverwaltung die "Dienstleistungen für die Einführung eines IT-Service-Managements" EU-weit ausgeschrieben, und Materna bekam den Zuschlag für ein großes Stück des Projektkuchens. Das Vorhaben ist auf vier Jahre angelegt. In diesem Zeitraum will die Finanzverwaltung ihre IT-Serviceprozesse überarbeiten, standardisieren und auf die Verwaltungsabläufe in den ihr angeschlossenen Behörden ausrichten. Materna übernimmt unter anderem die Prozessberatung für alle Itil-Disziplinen, die Begleitung bei der Tool-Auswahl sowie ein kontinuierliches Projekt-Coaching.

Die Finanzverwaltung

Im Prinzip stellt sich die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wie ein Großunternehmen mit Filialbetrieben dar. Sie beschäftigt mehr als 27.000 Arbeitskräfte, die ihre Aufgaben in folgenden Bereichen erfüllen:

  • 108 Festsetzungs-Finanzämtern,

  • zehn Finanzämtern für die Steuerfahndung,

  • 15 Groß- und Konzernbetriebsprüfungs-Finanzämtern,

  • zwei Oberfinanzdirektionen,

  • drei Schulen,

  • dem Landesamt für Besoldung und Versorgung,

  • dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb,

  • dem Landesamt für Personaleinsatz-Management,

  • dem Rechenzentrum und

  • dem Finanzministerium selbst.