ERP-Systeme an gesetzliche Rahmen anpassen

Finanzbehörden prüfen elektronisch

24.01.2003
MÜNCHEN (CW) - Seit diesem Jahr können Finanzämter die DV-Buchhaltung von Firmen auch elektronisch überprüfen. ERP-Systeme müssen entsprechende Schnittstellen und Formatumsetzungen ermöglichen.

Eigentlich besteht schon seit dem 1. Januar 2001 für Finanzbehörden die gesetzliche Möglichkeit, die DV-gestützte Buchhaltung der Steuerpflichtigen per Ausdruck oder per digitalen Datenzugriff zu überprüfen. Inzwischen gibt es die anfangs fehlenden Ausführungsbestimmungen unter dem Titel "Grundsätze zum Datenzugriff zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" (GDPdU).

Die 14000 Betriebsprüfer der deutschen Finanzämter dürfen darin beschriebene relevante Daten aus der Finanz-, Anlagen-, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung auf CDs übertragen. Die enthaltenen Daten müssen sie dann auf ihren Notebooks mittels der Software "Idea" prüfen; denn eine Installation dieses Prüfprogramms auf den Systemen der Unternehmen ist nicht gestattet.

Dies setzt voraus, dass ERP-Systeme Daten in das von den Behörden benötigte Format überführen und Beschreibungsstandards einhalten müssen. Gleichzeitig sollte die Datenselektion so flexibel sein, dass nur gewünschte und nicht alle technisch lesbaren Informationen geliefert werden. Die notwendigen Zusatzprogramme zu ihren ERP-Systemen stellen die jeweiligen Anbieter oder ihre Partnerfirmen zur Verfügung. Anwender der Fibu-Software "FB1000" von Parity Software erhalten die Anpassung beispielsweise im Rahmen ihrer Wartungsverträge kostenlos.

Für SAP-Anwender bietet die Cronos Unternehmensberatung, Münster, drei Unterstützungspakete. Eins steuert den mittelbaren oder unmittelbaren Datenzugriff. Ein weiteres hilft bei der Extraktion von Daten auf CDs. Das dritte unterstützt die Einhaltung der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Daten. (ls)