Auf die Befürchtung, hier werde die Privatsphäre von Bürgern verletzt, erwidert die Behörde, dass die Software nur auf staatsanwaltliche Anordnung mit genau abgesteckten Aufgaben eingesetzt werden dürfe. Misstrauen erregt allerdings auch, dass das FBI die Möglichkeiten der Software bislang nur vage bescheibt. Vor allem die Internet-Provider wehren sich dagegen, eine Software bei sich laufen zu haben, deren Funktion sie nicht genau kennen. Zudem, so argumentieren sie, könnte das FBI auf Anfrage alle nötigen Informationen auch direkt von ihnen beziehen.