Fachhochschule Muenchen bietet Zertifizierung an EU-Regelung erweitert Aufgaben der betrieblichen Datenschuetzer

12.05.1995

MUENCHEN (bi) - Erstmals in der Bundesrepublik wird ein staatlich anerkanntes Hochschulzertifikat ueber Fachkunde im betrieblichen Datenschutz verliehen. Vorreiter ist die Fachhochschule Muenchen. Bedeutung gewinnt dieser Schritt auch vor dem Hintergrund der moeglichen europaweiten Installation betrieblicher Datenschutzbeauftragter, die ab Juli mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Europarecht gedeckt sein wird.

Am 20. Februar 1995 hat der Rat der Europaeischen Union einstimmig den "Gemeinsamen Standpunkt" fuer eine Richtlinie zum Schutz natuerlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr gebilligt. Das hier einschlaegige neue Gesetzgebungsverfahren ist damit in eine entscheidende Phase getreten. Sollte die Richtlinie noch die letzten Verfahrenshuerden bis Juli 1995 nehmen, dann wird es in allen EU-Mitgliedstaaten zukuenftig unabhaengige Kontrollinstanzen geben - ein Kernpunkt der deutschen Datenschutzgesetzgebung.

Das Ratsdokument sieht vor, dass "der Verantwortliche der Verarbeitung" - im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die "speichernde Stelle" - entsprechend dem einzelstaatlichen Recht einen Datenschutzbeauftragten bestellen kann. Das von der EU zunaechst vorgesehene strikte behoerdliche Kontrollsystem fuer alle Sektoren wird somit zugunsten der deutschen Regelung erweitert. Nach bisheriger deutscher Rechtslage ist der Datenschutz in den Unternehmen selbstregulatorisch organisiert (Paragraph 37 BDSG). Das kann auch in Zukunft so bleiben. Der sogenannte betriebliche Datenschutzbeauftragte wird seine Funktion nicht an staatliche Kontrollbehoerden verlieren. Vielmehr wird nach supranationalem Recht fuer alle EU-Mitgliedstaaten die Moeglichkeit eroeffnet, betriebliche Datenschutzbeauftragte gesetzlich vorzusehen.

Datenschutzrechtliche Aufgaben innerhalb eines Unternehmens werden bei der Verwirklichung des EU-Datenschutzes erheblich zunehmen. Die Bundesrepublik Deutschland ist als rohstoffarmes Land wie kaum ein anderer Staat vom Weltmarkt abhaengig. Ihre Wettbewerbsfaehigkeit steht und faellt mit dem internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Mit der "Digitalisierung" des Arbeitslebens werden Firmen nicht mehr durch Werkstore, sondern durch elektronische Kommunikationsnetze begrenzt, so dass eine wirksame rechtliche und technische Grundlage zum Schutz personenbezogener und sachbezogener Informationen (Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse etc.) in Netzen zu leisten ist. Wer anders als die Informatiker selbst koennte einen Informationsschutz durch Verbindungsverschluesselung oder Ende-zu-Ende-Codierung gewaehrleisten?

Aus Datenschutz-, Markt- und Akzeptanzgruenden zaehlt die funktionierende Eigenkontrolle zu den elementaren Voraussetzungen fuer einen sicheren Informationsschutz in den Unternehmen. Aus diesem Grund hat die Fachhochschule Muenchen mit Satzung vom 8. Februar 1995 einen Lehrgang eingerichtet, der in dieser Form neu ist und in dem Informatikern die erforderliche Fachkunde fuer den Beruf der oder des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vermittelt wird.

Die Organisatoren gehen davon aus, dass Technikgestaltung und Datenschutz zusammengehoeren; Datenschutz ohne technische Ausruestung ist nicht realisierbar. Er zaehlt daher zu den selbstverstaendlichen Konstruktionsvorgaben und Zulassungsvoraussetzungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik.

Die Ausbildung umfasst Vorlesungen, ein Praktikum und ein Seminar im Gesamtumfang von 16 Semesterwochenstunden, von denen zwei Wochenstunden (Datenschutz) Pflichtveranstaltungen fuer alle Informatikstudenten sind. Ferner koennen Wirtschaftsrecht und Datensicherung auf die Pflichtstundenzahl der Wahlpflichtfaecher des Informatik-Studiengangs angerechnet werden.

Zugelassen sind nur Studenten und Studentinnen der Informatik, die ihr Vordiplom bestanden haben. Schwerpunkt der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen in Informatik und im Recht sowie die erforderliche Praxis durch Darstellung, Erlaeuterung und Diskussion von relevanten Faellen. Aktuelle Probleme werden aus den verschiedenen Blickwinkeln vorgetragen und in gemeinsam durchgefuehrten Seminaren vertieft.

Die Fachkunde im betrieblichen Datenschutz wird den erfolgreich diplomierten Absolventinnen und Absolventen durch ein staatlich anerkanntes Hochschulzertifikat bestaetigt. Diese Zertifizierung im betrieblichen Datenschutz erfolgt erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland (Auskuenfte erteilen Professor Dr. Klaus Koehler und Dr. Marie-Theres Tinnefeld, Fachhochschule Muenchen).