EU-Richtlinie zu Signaturen gilt ab sofort

28.01.2000

MÜNCHEN (CW) - Am 19. Januar ist die EU-Richtlinie über elektronische Signaturen offiziell in Kraft getreten. Die Ende 1999 nach langem Tauziehen verabschiedeten Bestimmungen sollen die Nutzung der digitalen Unterschrift sowie deren gesetzliche Anerkennung erleichtern. Durch die neue Richtlinie sind die europäischen Staaten verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten die fälschungssicheren Online-Signaturen einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichzustellen.