Wettbewerber müssen fairen Zugang erhalten

EU läßt Großkundenrabatte unter Auflagen zu

15.11.1996

Nachdem die EU-Kommission die Großkundenrabatte der Telekom zugelassen hat, muß diese bis Ende 1996 mit den Konkurrenten Netzzugangsvereinbarungen abschließen. Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wurde von Brüssel verpflichtet, den gesetzlichen Rahmen entsprechend zu ändern. Sollten die Auflagen nicht erfüllt werden, will die Kommission ein Verfahren gegen den Carrier einleiten.

Zuvor hatten sechs Wettbewerber des noch staatlichen Unternehmens versucht, eine einstweilige Anordnung der EU-Kommission gegen die Großkundenrabatte zu erwirken. Die Firmen Vebacom, CNI (Mannesmann), RWE Telliance, Viag Interkom, Plusnet (Thyssen) und Worldcom sehen sich derzeit chancenlos, gegen die Telekom erfolgreich antreten zu können. Das Rabattsystem sei ein schwerer Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, begründeten die Unternehmen den Schritt.

Betreiber von Corporate Networks benötigen umfassenden Netzzugang zu fairen Bedingungen, um mit der Deutschen Telekom konkurrieren zu können, hieß es in der Mitteilung der Kommission.