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EU ermittelt jetzt auch gegen Deutschland und Großbritannien

16.06.2000
Keine Preselection im Ortsbereich

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und Großbritannien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Beide Länder, so Brüssel, hätten es versäumt, die europaweite Telefon-Nummerierungsrichtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen. Im Fall der Bundesrepublik geht es darum, dass Kunden im Ortsbereich noch nicht die Möglichkeit haben, sich vertraglich fest an einen alternativen Netzanbieter zu binden (Preselection). Im Inselkönigreich soll British Telecom die Einführung der Richtlinie verzögert haben. Seit März laufen bereits ähnlich gelagerte Verfahren gegen Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande sowie Österreich und Finnland.