Europäische Richtlinie schützt persönliche Daten

EU-Datenschutzgesetz hat keine Auswirkungen für US-Firmen

10.11.1998
WASHINGTON (IDG) - Trotz der neuen Datenschutzdirektive der Europäischen Kommission können die europäischen Niederlassungen von US-Firmen auch weiterhin Daten sammeln und diese den amerikanischen Muttergesellschaften übermitteln. Darauf haben sich die Kommission und das Handelsmisterium der Vereinigten Staaten verständigt.

Die seit 25. Oktober gültige Verordnung untersagt es, daß in den EU-Ländern erfaßte personenbezogene Daten in Drittländer gelangen, in denen keine vergleichbaren Datenschutzregelungen gelten, dazu gehören auch die USA. Einige amerikanische Unternehmen befürchteten deshalb, daß es ihren europäischen Dependancen nun untersagt werde, Informationen über Kunden ins Mutterland zu übertragen. Dies zu verhindern war Gegenstand der Gespräche zwischen der Kommission und dem US-Handelsministerium. Bis auf weiteres bleiben die europäischen Niederlassungen von gesetzlichen Restriktionen jedoch unbehelligt.

Die europäische Verordnung gibt jeder Person das Recht, die über sie gespeicherten Informationen einzusehen, gegebenenfalls zu korrigieren und deren Weiterverwendung einzuschränken. Bis Mitte Dezember wollen sich die Clinton-Administration und die EU über ein Verfahren zum Schutz von persönlichen Informationen geeinigt haben. Außer der Europäischen Kommission hat bisher noch keine Regierung eine solche Direktive erlassen.

Die Amerikaner setzen beim Schutz der Privatsphäre auf die Selbstkontrolle der Industrie - bisher jedoch mit nur mäßigem Erfolg. Deshalb brachte die Federal Trade Commission (FTC) einen Gesetzesentwurf in den Kongreß ein. Falls die Regierung der Vereinigten Staaten auch weiterhin die Datenschutzbemühungen der Internet-Wirtschaft für unzureichend hält, könnten auch in den USA Privacy-Vorschriften verabschiedet werden.