CW-Service

Ergonomie-Fragen

05.12.1997

Welche Mitspracherechte haben Mitarbeiter bei der Auswahl von Software?

Der richtige Einsatz und die Verwendung von Software bei der Bildschirmarbeit stellt eine Forderung des Arbeitsschutzes dar. Insofern kann das Mitspracherecht bei der Auswahl grundsätzlich bejaht werden. In der Praxis erfolgt dies durch die Einrichtung eines Gremiums oder durch die Interessenvertretung.

Quelle: BildscharbV Nr. 20-22, Anhang, Paragraph 11 ASiG, ArbSchG, Gerichtsurteil des BAG, 1. Senat vom 2. April 1996 über die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Bilschirmarbeit.