Deutscher Multimedia-Verband ist enttäuscht

Entwurf für E-Commerce-Gesetz in der Kritik

29.06.2001
BERLIN (CW) - Gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein E-Commerce-Gesetz hat der Deutsche Multimedia-Verband (DMMV) schwerwiegende Einwände erhoben.

Am Freitag letzter Woche hat der Bundestag in erster Lesung das "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr" (EGG) debattiert und zur weiteren Beratung den Fachausschüssen des Parlaments übergeben. Einen Tag zuvor verlagerte der DMMV die Lobbyarbeit in die Öffentlichkeit.

DMMV-Geschäftsführer Alexander Felsenberg erklärte vor der Presse, gesetzliche Regelungen für Rechte und Pflichten von Anbietern und Kunden im E-Commerce seien zu begrüßen, die aktuelle Vorlage aber "punktuell ungeeignet". Aus ihren Schwächen erwüchsen "existenzielle Gefahren für kleine und mittlere Unternehmen".

Ein Recht nach Gusto?Im Zentrum der Kritik steht insbesondere die vorgesehene "Günstigkeitsabwägung". Das EGG soll eigentlich die Richtlinie 2000/31/EG der Europäischen Union umsetzen, folgt aber in einem Punkt nicht der Vorgabe: Nach Regierungsentwurf ist nicht immer das nationale Recht des Landes gültig, in dem ein E-Commerce-Anbieter seinen Sitz hat, sondern er kann im Falle eines Gerichtsverfahrens ein anderes nationales Recht vorziehen, das ihm mehr Vorteile verspricht.

Dieses erstaunliche Entgegenkommen der rot-grünen Koalition gegenüber der Industrie stößt - zur Überraschung der Regierung - auf Widerstand. Der DMMV sieht die Unternehmen als überfordert, von der Günstigkeitsabwägung Gebrauch zu machen. Vor allem kleine Unternehmen der Branche seien kaum in der Lage, viel Geld für entsprechende juristische Beratung auszugeben. Verbandschef Felsenberg fordert daher das Herkunftslandsprinzip, denn das Gesetz müsse unter allen Umständen "verständlich und einfach umzusetzen" sein sowie Rechtssicherheit bieten.

Das Bundeswirtschaftsministerium wies die Kritik mit Verwunderung zurück. Kein Unternehmen sei gezwungen, sich auf ein vielleicht günstigeres ausländisches Recht zu beziehen, sondern man könne einfach das deutsche wählen. Ein Sprecher machte klar, man wolle den Verbaucherschutz im E-Commerce gesichert wissen.

Auf Kritik stößt jedoch auch die geplante Vorschrift, wonach E-Commerce-Anbieter auf ihren Web-Seiten Informationen von der Post- und E-Mail-Adresse über Telefon- und Faxnummer bis hin zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt geben müssen. Weil das Gesetz auch für den M-Commerce gelten soll, fragt sich der DMMV, wie man all das auf dem Handy-Display darstellen solle. "Eine Zumutung", wettert Felsenberg.