Entsorgen ist Pflicht

28.03.2006
Ab sofort dürfen elektronische Altgeräte nicht mehr im Hausmüll landen. Für die Entsorgung sind Kommunen und Hersteller verantwortlich. Fragen und Antworten in Kürze.

Was besagt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG"?

Es regelt die Entsorgung elektronischer Geräte, darunter auch Computer und Produkte der Unterhaltungselektronik, durch die Industrie. Verbraucher können ihre Altgeräte ab Freitag, den 24.März 2006, kostenlos abholen lassen oder bei kommunalen Sammelstellen (zum Beispiel Wertstoffhöfen) abgeben. Dort werden sie von den Herstellern zurückgenommen und nach dem Stand der Technik entsorgt. Die Rücknahme erfolgt kostenlos und wird von der Industrie organisiert und finanziert. Die Gemeinden müssen die privaten Haushalte darüber informieren, welche Möglichkeiten und Bedingungen für die Rückgabe existieren.

ElektroG: Gute Nachricht auch für Firmen

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz "ElektroG", das am 24. März 2006 in Kraft trat, bietet auch Unternehmen einen wichtigen Vorteil: Ab sofort müssen sie nicht mehr für den Abtransport der Altgeräte zahlen. Im Prinzip.

Firmen wie IBM oder Hewlett-Packard (HP) hatten schon in der Vergangenheit individuelle Regelungen mit kommerziellen Kunden getroffen, wie und vom wem alte Gerätschaft zu entsorgen ist. Bei Big Blue etwa zahlten Firmen nichts für die Entsorgung ihrer betagten PCs, Drucker etc.. Den Abtransport aber ließ sich IBM sehr wohl honorieren. Auf der Homepage des blauen Riesen konnten kommerzielle Kunden nachlesen, wie teuer sie die Logistik zu stehen kommt. Abhängig vom Gewicht der abzuholenden Gerätschaft konnten da Kosten von bis zu 4000 Euro anfallen.

Wer muss zahlen?

Damit ist es ab dem 24. März 2006 vorbei. Wie im ElektroG beschrieben, müssen Hersteller Altgeräte von nun an auf eigene Kosten abtransportieren und entsorgen. Allerdings wendet sich das neue Gesetz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in erster Linie an Privatpersonen und beschreibt, wie und wo diese in ihren Kommunen Altgeräte deponieren können. Indirekt untersagt das Gesetz aber auch Herstellern, für Abholung und/oder Entsorgung der Geräte einen Obolus von ihren Firmenkunden zu verlangen.

Ungültige Vereinbarungen

IBM-Sprecher Peter Gerdemann bestätigte denn auch, dass IBMs oben angeführte Website mit den Preisangaben zur Geräteabholung ab dem 24. März Makulatur ist.

Auch HP wird nun nicht mehr ohne weiteres von Unternehmenskunden verlangen können, dass nur für solche Elektronikgeräte ein kostenloses Recycling angeboten wird, die der Kunde bei "einer von HP benannten Rücknahmestelle anliefert". Auch HPs Bedingung, dass Kunden "gleichzeitig ein Ersatzprodukt von HP" ordern müssen, ist nicht aufrecht zu erhalten. Wer kein neues Gerät vom Böblinger Unternehmen beziehen wollte, für den erledigte HP nur "gegen Kostenerstattung" das Recycling.

Diese Vereinbarung dürfte HP ab sofort eigentlich nicht mehr geltend machen. Zwar haben die Schwaben schon vorgebaut: Würden aufgrund nationaler Gesetzgebungen andere Dienstleistungen nötig, schreibt das Unternehmen, werde HP seine Services "den Vorschriften entsprechend anpassen". Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum bei Unternehmen wie Hewlett-Packard jetzt keine hektische Betriebsamkeit ausbrechen muss.

Keine Regel ohne Ausnahme

Ganz so negativ, wie zunächst vermutet werden könnte, wirkt sich das ElektroG für Hersteller nämlich nicht aus. Diese müssen nicht ab sofort jede aus der Steinzeit stammende Technik, die bei Unternehmen noch im Einsatz ist, unentgeltlich entsorgen. Paragraf zehn des Gesetzeswerks schreibt vor: "Zur Entsorgung von Altgeräten, die nicht aus privaten Haushalten stammen und als Neugeräte vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer verpflichtet." Unternehmen müssen also Geräte, die sie bis zum 12. August 2005 kauften, selbst dem Recyclingprozess zuführen. Allerdings, so das Gesetz weiter, können Hersteller und Nutzer "abweichende Vereinbarungen treffen".

Getrennt wird nicht

Grundsätzlich mussten sich alle Hersteller im Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen. An dieses müssen sie auch, wie HP-Sprecherin Bianca Clausnitzer bestätigt, ihre monatlichen Verkäufe von neuen Geräten raporten.

Aufgrund dieser Meldung werden dann die prozentualen Mengen ermittelt, die jeder Produzent solcher technischer Ausrüstungen entsorgen muss - übrigens egal, von wem die Geräte sind, denn in den Sammelstellen werden die ausgemusterten Systeme nicht nach Produzenten getrennt. Hersteller wie IBM oder HP haben für das Recycling und die Abholung der Gerätschaft bei den kommerziellen Kunden schon seit längerem Subunternehmen beauftragt. (jm)

Warum ist das Gesetz nötig?

Laut Bundesumweltministerium fallen in Deutschland jedes Jahr 1,8 Millionen Tonnen an Altgeräten an. Die Menge des Elektronikschrotts nimmt demnach dreimal so schnell zu wie sonstiger Siedlungsmüll. Der Unrat würde einen Güterzug füllen, der von Flensburg bis nach München reicht. Die Ziele sind deshalb:

Wiederverwendung wichtiger Rohstoffe wie Edelmetalle und sortenreiner Kunststoffe;

Müllvermeidung: Allein auf den IT-Bereich entfallen 110.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr;

Umweltschutz: Die Belastung der Umwelt durch Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium und FCKW soll reduziert werden.

Dürfen Schwermetalle überhaupt noch verbaut werden?

Nicht mehr lange: Ab 1. Juli 2006 dürfen besonders schädliche Schwermetalle und bestimmte Bromverbindungen gar nicht oder nur in äußerst geringen Mengen zur Produktion von Elektronikgeräten verwendet werden. Viele Hersteller arbeiten schon jetzt nicht mehr mit solchen Materialien.

Welche Auflagen gibt es sonst noch für Hersteller?

Importeure und Hersteller werden gesetzlich dazu angehalten, schon bei der Produktion von Hardware deren Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recycling-Fähigkeit zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem bei den Kommunen Sammelbehälter für unterschiedliche Kategorien von Altgeräten aus Privathaushalten aufstellen, und diese austauschen. Ferner sind sie verpflichtet, Altgeräte zu behandeln und entsorgen.

Wer kontrolliert das Rücknahmesystem?

Eine Schlüsselrolle spielt die Stiftung "Elektro-Altgeräte Register". Das Umweltbundesamt hat dieser Einrichtung der Industrie die Aufgabe übertragen, die Registrierungen der Hersteller und ihrer in Umlauf gebrachten Produkte zu verwalten. Außerdem muss jeder Produzent in Form einer insolvenzsicheren Garantie nachweisen, dass die Entsorgung auch künftig finanziert ist. Die Stiftung koordiniert zudem die Abholung bei den kommunalen Sammelstellen.

Entstehen für Verbraucher zusätzliche Kosten?

Nein, da die Altgeräte kostenlos abgegeben werden können. Allerdings haben die Kommunen immer die Möglichkeit, ihre möglicherweise entstehenden Zusatzkosten in die Abfallgebühren einzubeziehen. Diese dürften aber eigentlich nicht steigen, da der Elektromüll künftig nicht mehr von ihnen, sondern von den Herstellern zu entsorgen ist. Die Hersteller müssen auch die Behälter für die Versorgung der insgesamt fünf verschiedenen Behältertypen für unterschiedliche Kategorien des Elektronikmülls bereitstellen.

Wie erfolgt die Entsorgung von gewerblich genutzten Altgeräten?

Dafür sind ab dem 24. März 2006 grundsätzlich die Hersteller verantwortlich. Sie müssen eine "zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme schaffen" und den Elektromüll abnehmen. Geräte, die schon vorher gekauft wurden, sind vom Besitzer zu entsorgen. Allerdings gibt es hier nicht näher bezeichnete "abweichende Vereinbarungen". Kleinbetriebe können ihre Altgeräte bei den Kommunen abgeben, sofern das Müllaufkommen in etwa mit dem von privaten Haushalten vergleichbar ist.

Werden Computer aufgrund des gestiegenen Entsorgungsaufwands teurer?

Das ist noch unklar. Zwar wächst der Aufwand für Mülltrennung, Transport und Logistik, doch lässt sich andererseits an Rohstoffen sparen, da künftig mehr als die Hälfte der verbauten Materialien wieder verwendet werden.

Ist das Gesetz auf deutschem Mist gewachsen?

Es handelt sich um die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS (Restriction of Hazardous Substances). Erstere soll dazu beitragen, das Entstehen immer höherer Berge an Elektroschrott zu reduzieren und Recycling zu fördern. Ziel der zweiten Richtlinie ist es, die Verwendung gesundheitsschädlicher Substanzen zu unterbinden. Eine dritte Richtlinie mit dem Namen EuP dürfte ab nächstes Jahr relevant werden. Darin geht es um die umweltgerechte Erzeugung energiebetriebener Produkte. (hv)