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Entscheidung über beschleunigte Fusion von T-Online und Telekom

28.11.2005
Das Landgericht Darmstadt entscheidet morgen, ob der Internetanbieter T-Online vorzeitig in seinen Mutterkonzern Deutsche Telekom wieder eingegliedert werden darf.

Die Richter müssen über eine Klage befinden, mit der T-Online den sofortigen Vollzug des Fusionsbeschlusses vom vergangenen April durchsetzen will. Bislang konnte die Entscheidung der Hauptversammlung nicht umgesetzt werden, weil dagegen Klagen zahlreicher Kleinaktionäre anhängig sind.

Bei der mündlichen Verhandlung Anfang November hatte sich die Vorsitzende Richterin der ersten Handelskammer, Ursula Emmenthal, skeptisch gegenüber dem beschleunigten Verfahren gezeigt, das die Unternehmen anstreben. Als voraussichtlich entscheidend für das Gericht bezeichnete sie die Frage, ob durch die vorgezogene Fusion wesentliche Nachteile für die Unternehmen abgewendet würden. Zu berücksichtigen sei auch, dass eine einmal vollzogene Verschmelzung kaum noch rückgängig zu machen sei, falls sich die Kleinaktionäre in späteren Verfahren mit ihren Anfechtungsklagen durchsetzen sollten.

T-Online und die Telekom befürchten, dass die Hauptsacheverfahren erst in vier bis fünf Jahren rechtskräftig entschieden sind. Bis dahin sei der Markt für schnelle Internetanschlüsse weitgehend verteilt, argumentieren sie. Durch die Fusion wollen sie ihre Wettbewerbsposition für dieses Geschäftsfeld verbessern. Die Kleinaktionäre halten dagegen, T-Online habe auch als eigenständiges Unternehmen gute Entwicklungschancen. Sie befürchten, beim geplanten Umtausch ihrer T-Online- in Telekom-Aktien einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises ihrer Papiere einzubüßen. (dpa/tc)