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Elektrosmog: Schweizer Dorf wehrt sich gegen Wimax-Test

09.08.2007
Von pte pte
Die kleine Schweizer Gemeinde Boltigen im Simmental macht gegen einen Wimax-Feldversuch der Swisscom mobil. Mithilfe des Vereins Gigaherz.ch, der sich als unabhängige "Schweizerische Interessensgemeinschaft Elektrosmog-Betroffener" bezeichet, konnte beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern eine Verfügung erwirkt werden, die das Projekt fürs erste stoppt. Der Verein kritisiert, dass die Sendeleistung der Versuchsanlage zu tief angegeben worden seien, um ein öffentliches Baubewilligungsverfahren zu umgehen. Die Swisscom wehrt sich gegen die Vorwürfe und sieht die Betroffenen weiterhin als Projektbefürworter.

"Ein generelles Wimax-Verbot ist natürlich das höchste, wenn vermutlich auch zu hoch gegriffene Ziel. Denn es ist nicht einzusehen, warum auch der letzte Winkel der Schweizer Alpen verstrahlt werden soll", so Gigaherz.ch-Präsident Hans Jakob im pressetext-Interview. In einem ersten Schritt gehe es aber jetzt darum, dass Wimax-Anlagen ordnungsgemäß gekennzeichnet und auch die gesetzlichen Einspruchsmöglichkeiten eingehalten werden müssen, so der Elektrosmog-Kritiker. Als Beweggründe für die Aktivitäten seines Vereins verweist Jakob auf Erfahrungswerte, die man aus der wachsenden WLAN-Verbreitung gewonnen habe. "Es gibt massenhaft Leute, die ihre Wohnungen verlassen müssen, weil sie die Belastung nicht mehr aushalten", so Jakob.

Unter Wissenschaftlern sind die körperlichen wie psychischen Auswirkungen von Elektrosmog weiterhin umstritten. In einer aktuellen Studie der University of Essex in Großbritannien konnte etwa kein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Erschöpfungs- und Angstzuständen sowie Kopfweh und der Existenz von Sendemasten nachgewiesen werden. "Bei derartigen Diskussionen spielt oft eine psychologische und politische Komponente mit hinein. Das artet dann schnell zu einer Glaubensfrage aus, ohne dass das Ganze fachlich wirklich aufgearbeitet und untersucht wird", meint die Strahlenschutzexpertin Gunde Ziegelberger vom Bundesamt für Strahlungsschutz http://www.bfs.de im pressetext-Gespräch.

Die Ängste der Bevölkerung seien angesichts der wachsenden Komplexität der verwendeten Funktechnologien und Geräte verständlich. Gleichzeitig müsse man aber auch berücksichtigen, dass die Sendeleistung einzelner Geräte zum Teil durch die Weiterentwicklung der eingesetzten Technologien verringert werden konnte. "Die Immissionen rund um UMTS-Basisstationen sind beispielsweise um mehr als die Hälfte geringer als bei GSM-Basisstationen. Und auch bei WLAN werden bei uns in erster Linie geringe Sendeleistungen genutzt", so Ziegelberger. Aus fachlicher Sicht könne die außerordentliche Belastung durch Sendemasten jedenfalls nicht bestätigt werden. "Die schauen nur bedrohlich aus. Zur Vorsicht raten wir da eher bei der exzessiven körpernahen Nutzung entsprechender Geräte", meint Ziegelberger.

Bei der Swisscom prüft man indes die juristischen Möglichkeiten, um innerhalb der 30-tägigen Einspruchsfrist gegen den Berner Bescheid vorzugehen. "Die Entscheidung hat uns schon erstaunt", meint Swisscom-Sprecher Carsten Roetz gegenüber pressetext. Die Diskussion um die angeblich zu hohe Sendeleistung und die unterlassene Kennzeichnungspflicht kann man bei der Swisscom nicht verstehen. "Die Anlage besitzt eine Sendeleistung von weniger als sechs Watt. Das ist deutlich geringer als vergleichbare Handymasten und benötigt deswegen auch keine Baubewilligung", so Roetz. Die Leute im betroffenen Dorf sieht man vom Verein Gigaherz gegen ihren Willen instrumentalisiert. "In Boltigen ist der Test mit bisher zwölf angeschlossenen Teilnehmern sehr positiv aufgenommen worden. Der Gerichtsentscheid geht folglich nur auf die Aktivitäten des Vereins zurück, der im Ort nicht einmal vertreten ist", so der Swisscom-Sprecher abschließend. (pte)