Cnited: In der Sache wurde nicht entschieden

Einstweilige Verfügung gegen Letsbuyit.com ist aufgehoben

01.09.2000
MÜNCHEN (CW) - Punktsieg für Letsbuyit.com: Nachdem ein Gericht zunächst am Verkaufsmodell der Firma Anstoß genommen hatte, hob die höhere Instanz die einstweilige Verfügung auf. Ob Letsbuyit.com, wie in der Klage behauptet, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, muss noch geklärt werden.

Letsbuyit.com darf seit dem 25. August wieder sein ursprüngliches "Stufenpreismodell" fortführen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte eine gegen das Unternehmen verhängte einstweilige Verfügung (EV) aufgehoben (AZ 3 U 178/00). Ein Konkurrent, die Berliner Cnited AG, hatte die EV vor dem Landesgericht Hamburg erwirkt. Cnited wirft Letsbuyit.com darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Bei der Internet-Firma können sich Surfer zu Einkaufsgemeinschaften zusammenschließen und so den Kaufpreis für bestimmte Produkte drücken. Je mehr Personen mitmachen, desto tiefer sinkt der Preis, die der einzelne Käufer für die Ware zahlen muss, wobei Letsbuyit.com die maximale Anzahl an Teilnehmern und damit den niedrigsten Kaufbetrag festlegt.

Verstoß gegen das RabattgesetzDas Hamburger Landgericht entschied auf Verstoß gegen das Rabattgesetz und auf unlauteren Wettbewerb. In der Begründung (AZ416 O155/00) heißt es, Letsbuyit.com nutze die Spielleidenschaft der Kunden aus und verkopple sie mit der Preisgestaltung so, dass es zu einer unsachlichen Beeinflussung der Kaufentscheidung komme. Diese einstweilige Verfügung wurde nun vom Oberlandesgericht Hamburg außer Kraft gesetzt.

Über die Rechtmäßigkeit des Letsbuyit.com-Modells haben die Richter des OLG Hamburg noch nicht entschieden, teilt ein Sprecher der klagenden Firma Cnited mit. Die Hamburger Justiz setzte lediglich die EV aus, die Cnited zwei Wochen vor dem geplanten Börsengang von Letsbuyit.com erwirkt hatte. Der Grund: Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, ist es nach Verhängung der EV zu Verhandlungen über eine Beteiligung von Letsbuyit. com an Cnited gekommen. Im Zuge dieser Gespräche bot Cnited Letsbuyit.com an, sich in dem Verfahren auf eine Strafe von fünf Millionen Mark zu einigen. Die angeklagte Firma fühlte sich erpresst. Die Richter bezeichneten denn auch das Verhalten von Cnited als Rechtsmissbrauch. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt beiden Seiten noch nicht vor, deshalb waren sie auch nicht bereit, den Richterspruch zu kommentieren.

Dies ist nicht das erste Verfahren, in dem ein Internet-Anbieter mit dem Modell der virtuellen Einkaufsgemeinschaften die Justiz beschäftigt. Die E-Commerce-Firma Primus-Online wurde vom Elektronikkonzern Philips verklagt, da in dessen "Powershopping"-Angebot, das nach einem ähnlichen Geschäftsmodell wie Letsbuyit.com arbeitet, ein Fernseher der Marke Philips mit einem Preisnachlass von etwa elf Prozent für den einzelnen Kunden angeboten wurde. Das Rabattgesetz sieht aber für Endverbraucher lediglich einen Nachlass von drei Prozent vor. Doch Rechtsexperten sehen das Ende des aus dem Jahre 1933 stammenden Rabattgesetzes nahen.