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Einigung: HP zahlt zwölf Mark für jeden CD-Brenner

23.11.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In einem Musterprozess hat sich Hewlett-Packard verpflichtet, zwölf Mark Urheberrechtsabgabe für jeden verkauften CD-Brenner zu zahlen. Damit sollen pauschal Schäden abgegolten werden, die durch das illegale Kopieren von Musik- und Software-CDs entstehen. Das Landgericht Stuttgart hatte bekräftigt, dass auch die digitale Vervielfältigung unter die Vergütungspflicht des Urheberrechtsgesetzes fällt. Dies teilte die Gema heute in München mit.

Hewlett-Packard hat daher in einen Vergleich mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) eingewilligt. Die Entscheidung dürfte Folgen für die gesamte Branche haben. Die Gema hofft, dass sich nun weitere Hersteller und Importeure von CD-Brennern dem Vergleich anschließen.