Zielgruppengerechtes Marketing im Internet

Ein Patent könnte den Markt für Web-Anzeigen bremsen

23.12.1998
MÜNCHEN (CW) - Das auf E-Commerce spezialisierte Unternehmen Befree Inc. erhielt vom US Patent and Trademark Office ein Patent über ein Verfahren zuerkannt, das Verhaltensprofile von Online-Usern erzeugt. Die Patentierung könnte sich negativ auf den wachsenden Markt für Online-Werbung auswirken, da einige Softwarefirmen bereits ähnliche Funktionen in ihren Produkten realisiert haben.

Mit der patentierten Methode lassen sich Benutzerprofile von Internet-Anwendern erstellen, die für ein zielgruppengerechtes Marketing verwendet werden können. Das wohl wichtigste Einsatzgebiet ist die Online-Werbung. Ist ein Surfer beispielsweise ein Liebhaber französischer Weine, erscheint die Anzeige eines Internet-Auktionshauses, das edle Tropfen versteigert. Zu den dabei gewonnenen Informationen zählt etwa, welche Site der Surfer besucht, welche Online-Anzeigen er sich ansieht und wie häufig, welche Inhalte er anklickt beziehungsweise welche Produkte er kauft.

Die Patentierung dieses Verfahrens wirkt sich möglicherweise Auswirkungen auf die Internet-Branche aus, denn Firmen wie Doubleclick und Engage Technologies, die sich auf zielgruppengerechte Online-Werbung spezialisiert haben, könnten nun von Befree zur Kasse gebeten werden. Wie eine Sprecherin auf Anfrage der COMPUTERWOCHE mitteilte, hat sich das Unternehmen bisher noch keine Gedanken darüber gemacht, ob und wie es Geld von diesen und anderen Anbietern fordern wird.

Paul Schaut, President und CEO von Engage, sieht offenbar keinen Grund zur Beunruhigung. Gegenüber dem amerikanischen Magazin "Wired" sagte er, sein Unternehmen habe schon vor Befree eigene Patente eingereicht. Wenig beeindruckt zeigt sich auch Doubleclick-Chef David Rosenblatt. Im Gegensatz zu Befree verfüge seine Firma bereits über ein Produkt, daß dieses Verfahren realisiert, argumentierte der Manager des Online-Werbe-Spezialisten. Experten erwarten, daß Befree frühestens Mitte 1999 eine Lösung präsentieren kann.

Nach Ansicht von Arndt Groth, Geschäftsführer der deutschen Doubleclick-Niederlassung in Hamburg, hat sich Befree lediglich ein sehr allgemein gefaßtes Verfahren patentieren lassen. Ob Doubleclick und andere Unternehmen dieses Patent verletzen, dürfte im Ermessen der Justiz liegen.