Chip-Konflikt mit Japan formell beigelegt

EG trifft Preisvereinbarung mit Japans DRAM-Herstellern

09.02.1990

BRÜSSEL (wvd) - Die EG-Kommission in Brüssel hat mit den elf größten japanischen Herstellern von DRAM-Speicherchips (DRAM-Dynamic Random Access Memories) ein Abkommen über verbindliche Mindestpreise getroffen. Damit ist der seit drei Jahren andauernde Konflikt über japanische Dumping-Praktiken bei diesen Chips endgültig beigelegt.

Ziel der Kommission war es, mit der Vereinbarung neue Dumpingmaßnahmen der Japaner zu verhindern. Als Richtschnur für die Bemessung der Lieferpreise gelten die durchschnittlichen Produktionskosten plus 9,5 Prozent. Die Ausnahme bilden künftige Produktgenerationen, in dem Fall die Vier-Megabyte-Chips. Hier dürfen die Mindesteinfuhrpreise für einen befristeten Zeitraum nach der Markteinführung unter den Herstellungskosten liegen.

Die Japaner haben sich verpflichtet, die neuesten Herstellungsdaten zur vierteljährlichen Überprüfung vorzulegen. Die Kommission hat sich vorbehalten, die Vereinbarung nach Auslaufen einer ähnlich lautenden Absprache zwischen Japan und den USA im September 1991 einer Prüfung zu unterziehen.