Österreichisches Datenschutzgesetz unter Beschuß:

EDV-Sachkunde ausgeschlossen

24.11.1978

WIEN - Noch nicht in Kraft, hat das österreichische "Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten" wegen einer Reihe von Bestimmungen kritische 5 Diskussionen unter Datenverarbeitern ausgelöst. Moniert wird vor allem die Zusammensetzung der Kontrollorgane - in denen, nach dem Willen des Gesetzgebers Sachkunde offensichtlich unerwünscht ist.

Ausdrücklich sind Personen, "die mit der Verarbeitung von Daten befaßt sind, auf die die Bestimmungen des Bundesgesetzes Anwendung finden" als Kontroll-Organe der Datenschutzkommission ausgeschlossen. Just die Datenschutz-Kommission ist aber das Organ, das im Streitfalle die Gerichte gutachterlich zu unterstützen hat; auch Unbedenklichkeits-Erklärungen zum Beispiel bei internationalem Datenverkehr, werden von der Datenschutzkommission ausgestellt. Nach der bisherigen Konstruktion kontrolliert ein reines Juristenquartett, ob Daten gesetzeskonform verarbeitet wurden.