EDV-Beratung ist Gewerbe

14.01.1977

MÜNCHEN - Der Bundesfinanzhof hat entschieden, daß der EDV-Berater kein freiberuflich tätiger Betriebswirt ist und somit zur Gewerbesteuer herangezogen werden kann. Begründung: Für das Abwägen von Rationalisierungsmöglichkeiten mit Hilfe der Datenverarbeitung, für die Anlagenauswahl sowie für die Implementierung gesetzlicher Auflagen seien nur begrenzte betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich.