Dem Online-Auktionshaus wird vorgeworfen, dass der Verkauf von Waren zum Festpreis gegen zwei Patente des klagenden Unternehmens Mercexchange verstoße. Der Festpreishandel trägt etwa zu einem Drittel zum Umsatz der Internet-Firma bei. Seit September 2001 haben beide Parteien vor Gericht gestritten. Nach Darstellung von Ebay sind die Patente von Mercexchange nicht gültig, und selbst wenn sie es wären, würde der besagte Geschäftsbereich diese nicht verletzen. Deshalb habe man gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Ebay wollte sich nicht dazu äußern, in welcher Weise der Richterspruch das Geschäft beeinflusst. Die Geldstrafe dürfte die Firma nicht aus der Bahn werfen: Ebay verfügt über Barreserven oder äquivalente Mittel im Umfang von 1,6 Milliarden Dollar. (fn)