Grabbing oder seriöses Geschäftsinteresse?

Ebay und Intershop kämpfen um Domain-Rechte

03.03.2000
MÜNCHEN (CW) - Ein kleines Unternehmen aus dem Hochsauerland macht führenden Internet-Häusern Ärger. Uwe Klammeck, Inhaber von OK-Computer Center Brilon, hat sich Domain-Namen wie Myebay.de, Mybroadvision.de oder Myintershop.de gesichert.

Sie haben alle geschlafen: Firmen wie Intershop, Ebay, Broadvision, Openshop, Internolix und Beans haben es versäumt, sich die Internet-Adressen mit dem voran gestellten "My" und der deutschen Endung ".de" zu sichern. Klammeck will aus dieser Nachlässigkeit ein Geschäft machen - wie er beteuert jedoch nicht mit dem Ziel, diese Adressen an die betroffenen Firmen möglichst teuer zu verkaufen.

Es handle sich keineswegs um "Domain-Grabbing", so der Briloner. Die Adressen sollen sämtlich auf ein Web-Portal führen, auf dem laut Klammeck die "Erfolgsstorys" der "ganz Großen" im Internet-Geschäft gelesen werden können. Geschichten von "Senkrechtstartern" wie Stefan Schambach, dem Gründer von Intershop, sollen hier beispielsweise ebenso zu finden sein wie ein "riesiges Pressearchiv" zu allen genannten Firmen.

Von den Domains mit dem voranstehenden My erhofft sich der Sauerländer ein Toplisting in den Suchmaschinen und damit viele Besucher auf seinem Portal. Das würde die Seiten als Werbeflächen attraktiv machen und zudem möglicherweise die mit den betroffenen Firmen verbandelten Dienstleister zu einer kostenpflichtigen Präsenz auf der Internet-Adresse bewegen.

Im Clinch mit Ebay und IntershopSoviel zur Theorie. In der Praxis flattern Klammeck einstweilige Verfügungen ins Haus. Im Fall Ebay unterzeichnete er denn auch eine Unterlassungserklärung - allerdings mit dem Anhang, er werde die Domain nur so lange freigeben, bis eine höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt sei. Gegen die einstweilige Verfügung von Intershop hingegen hat der Sauerländer Widerspruch eingelegt.

Intershop-Anwalt Dirk Jovy sieht der Gerichtsverhandlung jedoch gelassen entgegen. "Das ist ein klassischer Fall von Domain-Grabbing", so der Justiziar. Klammeck habe von Intershop eine horrende Summe für die Namensrechte gefordert. Außerdem habe der Sauerländer die Domain gegen viel Geld auf der Website von Ricardo.de zur Versteigerung angeboten - ein Vorgang, der nicht gerade auf ein seriöses Geschäftsinteresse schließen lasse. Man könne nicht erwarten, dass Intershop alle Domains registrieren lasse, in denen der Name des Softwarehauses auftauche. Die Grenze des Zumutbaren sei schnell erreicht - etwa wenn an Markennamen beliebige Zahlen angehängt würden. Laut Jovy kämpft Intershop weltweit mit Seitenbetreibern, die die Namensrechte der deutschen Softwareschmiede missbrauchen.

Klammecks Anwalt Joseph Mühlenbein hält die Geschäftsinteressen seines Mandanten dagegen - naturgemäß - für seriös. "Wir weisen vehement zurück, dass hier ein Fall von Grabbing vorliegt", beteuert der Jurist. Kein Internet-Surfer werde in die Irre geführt, kein Firmenname verfälscht. Von Klammecks Werbeportal werde es Links zu allen betroffenen Sites geben. Die Geschäftsidee, auf diese Weise ein stark frequentiertes Portal auf die Beine zu stellen, sei völlig legitim, auch wenn, wie Mühlenbein einräumt, es sich hier zweifellos um einen "Grenzfall" handle".