Dreifache Abfuhr für die KIS-Gegner

19.03.1982

LAUSANNE (sg) - Die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichtes hat alle drei staatsrechtlichen Beschwerden gegen kantonale Beteiligungen am KIS, dem zentral und elektronisch zu führenden Kriminalpolizeilichen Informations-System (KIS) abgewiesen. Zwei, indem es die Rekurse als gegenstandslos erklärte und eine, indem gar nicht erst darauf eingegangen wurde.

Die den Kanton Wallis betreffende Beschwerde, wonach eine Volksabstimmung den Beschluß zu fassen habe, ob der Kanton dem KIS beitrete oder nicht, wurde insofern als gegenstandslos angesehen, als der Kantonsrat bislang nur eine Mitwirkung an Vorarbeiten für das KIS beschlossen hat. Ähnlich lagen die Dinge für den Kanton Waadt, wo inzwischen der Staatsrat seine Beteiligung am KIS aufgekündigt hat, um, wie es heißt, auch noch andere Möglichkeiten zu prüfen.

Der dritte Fall, auf den das Gericht gar nicht erst "eintrat", betraf den Kanton Bern, wo bereits 1978 ein Kredit für das KIS genehmigt wurde. Entsprechend wurden für 1979 458200 und für 1980 636000 Franken in den Vorschlag der Staatsrechnung eingesetzt. Ein "Verein Berner Komitee gegen das Kriminalpolizeiliche Informations-System KIS" hat nun dagegen eine staatsrechtliche Beschwerde eingereicht. Da aber die Budgetkosten nicht unter das Referendumsrecht fallen, konnte keine Stimmrechtsverletzung festgestellt werden.

Es darf nicht übersehen werden, daß KIS erst nach mindestens 80-prozentiger Ratifikation in Kraft treten kann. Da sich jedoch sämtliche romanische Kantone zu einem eigenen System zusammenschließen möchten, und der Bund selber noch von einer Ratifikation abgesehen hat, steht KIS auch nach diesem Urteil immer noch auf wackligen Beinen.