Nationale Gesetzgebungen widersprüchlich

Die EG will Urheberrechte für Datenbanken schützen

06.07.1990

BRÜSSEL (vwd) - Die EG-Kommission wird noch in diesem Jahr eine Richtlinie über den Urheberschutz von Datenbanken vorlegen, so eine Ankündigung von EG-Vizepräsident Martin Bangemann. Eine Anhörung betroffener Datenbankhersteller hat nach Angaben des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers zu dieser Entscheidung geführt.

Die Einführung einer EG-weiten Regelung sei ratsam, weil die nationale Gesetzgebung einzelner Staaten sowie die Rechtsprechung der jeweiligen Gerichte nicht mit den Plänen eines gemeinsamen Binnenmarktes vereinbar seien. Die Konsequenz der Kommission: Einzelstaatliche Gesetzesbestimmungen werden unter Beachtung der Berner Konvention über den Schutz geistigen Eigentums "harmonisiert".

Auf diese Weise lassen sich nach Ansicht der Verantwortlichen Handelsbeschränkungen ebenso wie Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsstaaten vermeiden. Derzeit gibt es weltweit mehr als 4000 Datenbanken, die nach Einschätzung der EG-Kommission schützenswert sind.