Essay

Diabolus ante portas

22.03.1985

Noch immer ist zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern die Frage integrierter Personalinformationssysteme nicht ausdiskutiert. Nahrung erhielt dieses Sujet insbesondere durch ein weithin beachtetes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Kassel vom September letzten Jahres zur Mitbestimmung (siehe CW 41/84, Seite 34). In seinem Essay schildert der Autor mit Augenzwinkern, aber dennoch ernsthaft gemeint den Stand derzeitiger Verhandlungen.

Unsere Vorfahren hatten klare Vorstellungen vom "Gottseibeiuns": Oben Hörner, hinten ein Schwanz, unten ein Pferdefuß; typisches Merkmal war ferner der penetrante Schwefelgestank, der mit seinem Auftreten verbunden war.

Heute ist das schwieriger. Eine Gesellschaft ohne personifizierten Gott und ohne das ebenfalls personifizierte Gegenstück sucht sich andere Dinge, mit denen der gemeine Bürger erschreckbar ist. Der Teufel von heute hat verschiedene Erscheinungsformen; eine in der letzten Zeit immer wieder zu beobachtende Variante ist die des leise surrenden Computers, wobei es auf seine Größe überhaupt nicht ankommt. Im Gegenteil: die kleinen Unterteufel (Mikroprozessoren) gelten als besonders gefährlich.

Sie sind nicht nur die Jobkiller von morgen und übermorgen, sie inhumanisieren Gesellschaft und Arbeitsleben (wie immer das auch vonstatten gehen mag", sie zwingen die Menschen in ihr Joch, in die totale Anpassung, wobei sie den Durchschnittsburger ohnehin intellektuell überfordern. Tendenziell sind sie geeignet, Entscheidungen auf wenige zu zentralisieren - die Masse der Menschen wird damit nicht nur überwachbar, sie ist leise und unauffällig manipulierbar. Wären da nicht die Warner.

Derartige Szenarien und die Stimmen der Warner hatte offenbar die rheinland-pfälzische SPD-Fraktion im Sinn, als sie im Februar eine Anhörung nach Mainz anberaumte. Von zahlreichen geladenen Fachleuten aus öffentlichen VeIwaltungen und Wirtschaft wurden Meinungen zum Thema "Personalverwaltungs- und Personalinformationssysteme in der Verwaltung" abgefragt. Anlaß war die beabsichtigte Einführung eines rechnerunterstützten Personalverwaltungs- und -abrechnungssystems für Landesbehörden, zu installieren bei der Oberfinanzdirektion Koblenz. Mit im Raum stand dabei aber auch die Frage nach der ausreichenden Mitbestimmung nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes.

Was dem Auditorium teilweise geboten wurde, war besorgniserregend. Unter dem Beifall von Beobachtern der Gewerkschaftsseite wurde das Bild des omnipotenten Computersystems, das die Beschäftigten nach allen Regeln der Kunst überwacht, vor allem vom Personalratsvorsitzenden des ZDF und einem unabhängigen Berater entworfen. Hört man sich ein wenig um, so findet man den Berater in zahlreichen Einigungsstellen als Beisitzer der Betriebsratsseite wieder. Berater sind eben bisweilen nur bedingt unabhängig.

Beiden Darstellungen war eines gemeinsam: Die zunehmende Automation von Verwaltungsvorgängen, die auch die Verarbeitung von Daten der Arbeitnehmer enthalten, gibt Stoff für ein breit angelegtes Angstzenario, aber ohne daß konkrete Bedrohungen, geschweige denn Fälle von eklatantem Mißbrauch auch nur andeutungsweise zitiert werden konnten. Vor allem beim ZDF scheint die Einengung der Beschäftigten durch Computer keineswegs greifbare Realität zu sein; der Personalratsvorsitzende bemühte sich mehrfach, auf derartige Tendenzen hinzuweisen. Es sei ja bislang alles noch gar nicht so, aber ein Trend wäre spürbar, für ihn spürbar, wie er mehr als einmal betonte.

Der Berater hingegen hatte offenbar den Teufel in den Abfragesprachen entdeckt, die es gestatten, einem Benutzer eine Berichtsgeneratorfunktion an die Hand zu geben, um, ohne vom Realisierungsstau der Organisationsabteilung behindert zu sein, vorhandene Daten nach unterschiedlichen Kriterien zusammenzustellen. Derartige Abfragesysteme oder Berichtsgeneratoren gehörten nach seiner Meinung schlichtweg verboten.

Liest man die diversen Musterbetriebsvereinbarungen, die derzeit im Land kursieren, und die meist auf gewerkschaftliche Entwürfe oder Vorstellungen von Beratern zurückgehen, dann sind drei Grundzüge zu erkennen:

1. Es wird gefordert, daß Arbeitgeber die Personaldaten, gleich, ob sie aus gesetzlichen, tarif- oder arbeitsvertraglichen Gründen erforderlich sind, nur mit Einverständnis des Betriebsrates verarbeiten dürfen. Jegliche Veränderung, selbst durch Gesetz vorgegeben, soll vor Verwirklichung den Genehmigungsprozeß des Betriebsrates durchlaufen. Daß dies juristisch mehr als abenteuerlich ist, stört offenbar niemanden.

2. Betriebsräte sollen ein kollektivrechtliches Kontrollrecht im Hinblick auf den Datenschutz erhalten. Auch der konkrete Einblick in gespeicherte Personaldaten ist hierin enthalten. Datenschutzrechte der Mitarbeiter werden damit klar ausgeklammert, wenn es um den kollektivrechtlichen Datenschutz geht. Übersehen wird freilich dabei, daß man durch eine wie immer formulierte Betriebsvereinbarung kein Gesetz außer Kraft setzen kann. Gleichwohl wird dieses versucht.

3. Auch im Hinblick auf Personen, die zweifelsfrei nicht unter die Zuständigkeit des Betriebsrates fallen, wird gesorgt. Musterbetriebsvereinbarungen stellen in der Regel auch auf Bewerber und Ausgeschiedene, auf Familienangehörige und sonstige Dritte ab. So wird bei der Telefondatenerfassung - zum Zweck der Kostenkontrolle ein wichtiges Instrument, wenn den Mitarbeitern auch Privatgespräche vom Dienstapparat erlaubt sind - die Aufzeichnung der angerufenen Nummer als unzulässig erklärt, und zwar unter Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz. Der Angerufene steht zwar nicht unter dem Schutzanspruch des Betriebsrates, aber auch diese Unzuständigkeit stört nicht, wenn es darum geht, dem Arbeitgeber ein weiteres Zugeständnis auf Datenverzicht abzuringen.

"Wenn man vom Teufel redet, steht er vor der Tür", sagt der Volksmund. Und genau auf diesen Sachverhalt haben sich Computeure einzustellen. Es werden Probleme herbeigeredet, an die bislang kein Mensch gedacht hat. Klaren Kopfes würde ja auch niemand eine schlichte Lohn- und Gehaltsabrechnung, möglicherweise noch nicht einmal online betrieben, als "Personalinformationssystem" ansehen wollen. Der Betreiber ist vielmehr froh, wenn ihm das System die gewünschten Rechen- und Textaufbereitungsergebnisse sowie eine prüfbare Kostenrechnung liefert. Plötzlich soll das alles nicht mehr wahr sein? Überstunden lassen sich zu Leistungsbildem, die automatische Kantinenerfassung, in Verbindung mit einer Zugangskontrolle zu Gebäuden, zu Bewegungsbildem (interessanterweise ein Begriff aus der Terroristenbekämpfung!) herstellen. Und die Kenntnis gar der persönlichen Entfaltung in der Nettoabrechnung gibt Anlaß zur Bildung von Persönlichkeitsprofilen! Abgesehen davon, daß ein Personalchef schon ziemlich beknackt sein muß, wenn er versucht, sich auf diese Weise heimlich ein Bild von den Beschäftigten zu machen, so sei die Frage erlaubt, wem das alles nützt. Und diese Frage sollte sich jeder stellen, der in diesem Gebiet Verantwortung trägt.