DGB: Mangelnde Umsetzung von EU-normen

03.04.1998

Harsche Kritik an der schleppenden Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung durch Arbeitgeber hat der Landesvorsitzende des DGB in Nordrhein-Westfalen, Walter Haas, geübt.Der Gewerkschaftsmann äußerte sich anläßlich der Vorstellung eines Prüfprogramms zu der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzanalyse.

"Wer immer nur in die nächste Chipgeneration investiert, die Investitionen in gesunde Arbeitsbedingungen, die Kompetenz und Motivation der Beschäftigten aber vernachlässigt, der handelt nicht nur rechtswidrig.Er gefährdet zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes und die Arbeitsplätze", schimpfte Haas während einer Presseveranstaltung im nordrhein-westfälischen Landtag.

Fast 80 Prozent aller an Bildschirmarbeitsplätzen Beschäftigten klagen nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin über gesundheitliche Beeinträchtigungen.Die Ursachen sieht Haas in der bislang kaum erfolgten Umsetzung der geltenden EU-Bildschirmrichtlinien.Probleme tauchten vor allem in Zusammenhang mit der Qualität der Bildschirme, der Mißachtung von Pausenvorgaben und der unzureichenden Benutzerfreundlichkeit von Software auf.

Die Tatsache, daß die EU-Vorgaben in Form der Bildschirmarbeitsverordnung seit Dezember 1996 nationales Recht sind, "hat die Situation der Beschäftigten bisher leider kaum verbessert", moniert der Gewerkschaftsfunktionär.Die Verordnung sieht unter anderem vor, daß bei allen Arbeitsplätzen mit Bildschirmen die Arbeitsbedingungen beurteilt werden.Eine damit verbundene Dokumentationspflicht war erstmals zum 21.August 1997 zu erfüllen.Viele Arbeitgeber hätten diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, so Haas. "Angesichts der objektiv vorhandenen gesundheitlichen Belastungen ist dieses Verhalten nur als Skandal und Verhöhnung von Arbeitnehmern zu bezeichnen."

Der DBG Nordrhein-Westfalen schlägt nun eine Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor.Zu diesem Zweck hat die Technologieberatungsstelle (TBS) des DGB in Oberhausen ein Prüfprogramm entwickelt ("TBS Ergonomieprüfer"), das den gesetzlichen Vorschriften Rechnung tragen soll.Bei diesem "Elch-Test für die Fahrt auf dem Daten-Highway" handelt es sich um eine Sammlung von Checklisten und Fragebögen, die zur Analyse der Qualität von Bildschirmarbeitsplätzen eingesetzt werden sollen.Informationen sind über die TBS-Oberhausen, Telefon 0208/8207641 erhältlich.