Dezentralisierung ist nicht nur ein Hardware-Aspekt

26.10.1979

Mit Dr. Emil Dreidoppel (Oberstadtdirektor). Rolf Niggemann (EDV-Leiter), Dieter Wolf (stellvertr. EDV-Chef) und Dr. Jürgen Ostermann von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung sprach Elmar Elmauer

- Herr Dr. Dreidoppel, der städtischen Datenverarbeitung in Witten wurde von der gewiß sachverständigen KGSt, der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, attestiert die modernste und fortschrittlichste städtische Datenverarbeitung realisiert zu haben. Nunmehr lassen Sie 40 Prozent Ihrer Daten im zuständigen Kommunalen Gebietsrechenzentrum in Hagen verarbeiten. Haben Sie Ihr eigenes System schon teilabgebaut?

Dr. Dreidoppel: Ich muß zunächst einmal klarstellen, daß wir nicht freiwillig nach Hagen an die Datenverarbeitungszentrale abgegeben haben, sondern wir sind durch den Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen dazu gezwungen worden. Das hat folgenden Hintergrund. Wir haben unsere Datenverarbeitungsanlage aufgebaut, als wir noch kreisfreie Stadt waren. Wir sind 1975 eingekreist worden, obwohl wir immerhin eine Einwohnerzahl von mehr als hunderttausend haben. Wir haben zwar den statistischen Rang einer Großstadt, sind aber nunmehr zur kreisangehörigen Stadt degradiert worden. Nun hat der Gesetzgeber im Rahmen seines Gesetzes über die Datenverarbeitung festgelegt, daß die kreisangehörigen Städte sich derselben Datenverarbeitung bedienen müssen wie der Kreis, zu dem sie gehören. Und nur in diesem Zusammenhang sind wir dazu gekommen, unsere eigene Anlage anzubauen und uns einer größeren Anlage anzuschließen. Ich darf hier noch mal klarstellen, das Datenorganisationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen basiert noch auf einer Gigantomanie, die am Ende der sechziger Jahre noch allgemein vorherrschte, bei der man also davon ausging, daß Datenverarbeitungsanlagen einen Anwohnerbereich von mindestens 200 000 bis 300 000 Einwohner haben müßten, diese Zahlen sind hinterher noch erhöht worden...

- . . . auf vierhunderttausend. . .

. . . auf vierhunderttausend, gelegentlich ist sogar von sechshunderttausend gesprochen worden. Aber man hat erkannt, daß das nicht so sein muß. Inzwischen hat auch die Wirtschaft gezeigt daß man mit wesentlich kleineren Anlagen erfolgreich arbeiten kann.

- Wie groß ist Ihre Anlage?

Niggemann: Wir haben eine NCR Criterion 8570 mit einem Hauptspeicher von 256 K. Wir haben Magnetplattenspeicher mit einer Speicherkapazität von 1 Milliarde Byte im Direktzugriff. Das ist der springende Punkt, daß wir alles im Direktzugriff haben. Wir haben zwölf Terminals in den Stadtämtern stehen und machen nur Echtzeitverarbeitung: Der Sachbearbeiter im Stadtamt bedient das Terminal am Schalter, und die Daten werden echt verarbeitet, die Bestätigung kommt sofort zurück. Es werden keine Zwischenbelege ausgefüllt, die zum Erfassen gehen, und Sie werden nicht eine Locherin für die Datenerfassung bei der Stadt finden.

- Nun haben in Nordrhein-Westfalen drei Städte gegen die Zwangs-Eingliederung in kommunale Gebietsrechenzentren den Verfassungsgerichtshof angerufen und obsiegt. Hilft der Spruch der Richter der Stadt Witten weiter, insbesondere wenn man daran denkt, daß der Fall Witten, soweit uns dies bekannt ist, zur Erläuterung der DV-Problematik vor dem Verfassungsgericht gedient hat?

Dreidoppel: Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat am 9. Februar 1979 drei Urteile in drei verschiedenen Verfahren gefällt, die aber einen einheitlichen Gegenstand hatten. Und zwar hatten die Städte Solingen Mülheim/Ruhr und Hamm geklagt auf Feststellung, daß die Verordnung über die Einflußbereiche von Datenverarbeitungsanlagen ganz Nordrhein-Westfalens rechtswidrig seien. Der Verfassungsgerichtshof ist zu dieser Erkenntnis gekommen, und zwar aufgrund eines Sachverständigengutachtens, das Herr Dr. Jürgen Ostermann von der KGSt erstellt hat. Er hat, soweit ich das weiß, auch anhand von Unterlagen, die den Wittener Fall betreffen, darlegen können, daß ein eklatanter Eingriff in die Organisationshoheit der Gemeinde vorgenommen worden ist. Ein Eingriff, der nicht einmal durch überörtliche Interessen gerechtfertigt sei. Diese Entscheidungen haben nicht unmittelbare Rechtswirkung auf uns; bei den drei Städten, um die es ging, handelte es sich um kreisfreie Städte, die durch die genannte Verordnung dazu verpflichtet waren, sich bestimmten Datenverarbeitungszentralen anzuschließen, was sie aber nicht wollten. Die wollten entweder andere oder überhaupt nicht. Bei uns ist die Rechtslage anders: Für uns ist bereits in dem Datenorganisationsgesetz von Nordrhein-Westfalen festgeschrieben, daß die kreisangehörigen Städte sich derjenigen Datenverarbeitungszentrale bedienen müssen, derer sieh auch der Kreis bedient. Und der Verfassungsgerichtshof hat nur festgestellt, daß die Rechtsverordnung über die Gliederung der Datenzentralen rechtswidrig ist. - Ist aber nicht auch rechtswidrig, durch die EDV-Vorgaben, die Ihnen Hagen geben muß, tatsächlich Eingriffe in der gemeindlichen Organisationshoheit entstehen?

Dreidoppel: Es wird einmal eingegriffen in unsere Organisationshoheit. Organisationshoheit heißt in diesem Falle, wir können nicht entscheiden, wo wir was machen wollen. Das, was Sie gerade angesprochen haben, ist ein weiterer Eingriff: Es werden uns durch die Datenverarbeitungsanlage Maßgaben vorgegeben, die uns zwingen, wenn wir diese Anlage benützen wollen, unsere Organisation auch darauf einzurichten. Das sind zwei Eingriffe gleichzeitig: Einmal dürfen wir nicht mehr über das Wie und das entscheiden, sondern wir müssen kommunale Aufgaben nach Schema, das durch das Programm der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird, durchführen. Das hat sogar dazu geführt, daß wir in einzelnen Fällen unsere kommunalen Satzungen ändern mußten, weil zum Beispiel bestimmte Beiträge, wie wir sie bisher von unseren Bürgern erhoben haben, nach dem Programm der zentralen kommunalen Datenverarbeitungsanlage nicht mehr erhoben werden können.

- Sicherlich werden Sie zu diesen Negativbeispielen auch noch einen plastischen Beweis dafür haben, daß sich die Dienstleistung der EDV, gegenüber der von Witten erbrachten, nunmehr wesentlich verschlechtert hat?

Niggemann: Ein Beispiel ist unsere Jugendmusikschule. Wenn Sie heute ein Kind neu anmelden, kriegen Sie vor sechs Wochen keinen Bescheid, während das früher, bedingt durch die Echtzeitverarbeitung, eine Sache von ein paar Tagen war.

- Und Sie verkehren mit Hagen im "Auto"-Processing?

Wolf: Ja, per Auto. Aber nicht einmal direkt, sondern erst über den Kreis, weil der Kreis das erst ablocht.

- Also muß die Zusammenarbeit mit den übergeordneten Zentralen besser organisiert werden. Generell scheint darin ein Grundproblem zu liegen: Der Gesetzgeber wird sich ja ursprünglich auch etwas gedacht haben, als er den Zwang zur Zentrale festschrieb. Dies hängt doch mit der ursprünglichen Auffassung über die wirtschaftliche Auslastung von Datenverarbeitungsanlagen zusammen ?

Dreidoppel: Das hing sicher damit zusammen daß man früher angenommen hat, die Datenverarbeitungsanlagen seien so teuer, daß sie wirtschaftlich nur angewandt werden könnten, wenn sie in großen Bereichen zuständig seien. Das ist aber eine Erkenntnis, die sich inzwischen gewandelt hat. Man weiß inzwischen, daß es eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt, auch für kleinere Bereiche wirtschaftliche Anlagen zu beschaffen, die in der Lage sind, das; was getan werden muß, genauso wirtschaftlich zu tun wie früher die großen Anlagen und die vor allen Dingen dazu geführt haben daß zu der gleichen Wirtschaftlichkeit auch noch die Ortsnähe kommt. Ich zitiere aus einer Besprechung des Organisationswissenschafters von Frido Wagener zu den erwähnten Urteilen: "Die Mikrocomputertechnik hat den Kostenanteil der Maschinen wesentlich verbilligt und ermöglicht dezentral den EDV-Einsatz für einzelne kommunale Aufgabenbereiche, die Leistungsfähigkeit ist so hoch wie bei den früheren Großanlagen." Das ist die gültige Erkenntnis. Wagener ist ja in den 60er Jahren einer der Verfechter großer Einheiten gewesen, nicht nur auf dem Gebiet der Datenverarbeitungsanlagen, sondern auch bei anderen Bereichen, die auch am Ende dazu geführt haben, daß man die kommunale Neuordnung überhaupt in Angriff genommen und durchgeführt hat. Er hat zum Beispiel gesagt, kommunale Schlachthöfe sind nur bei einer Größenordnung von 200 000 Einwohnern rentabel . . . Wir haben immer nachgewiesen daß unser Schlachthof für einen Einzugsbereich von 100 000 Einwohnern höchst rentabel war. . .

- Ich möchte einmal eine Frage an Herrn Dr. Ostermann stellen: Welche Konsequenz hat denn aus KGSt-Sicht diese Wandlung in der Datenverarbeitung für die kommunalen Gebietsrechenzentren? Welche Empfehlungen gibt denn jetzt die KGSt?

Ostermann: Dazu ist zu sagen, die KGSt hat ein Gutachten zur Weiterentwicklung der gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitungsvorbereitung erarbeitet, das noch nicht publiziert ist und erst nach Publikation inhaltlich zur Disposition gestellt werden kann Aber zum Themenbereich, den Sie angesprochen haben. das Gesetz der Kostendegression das heißt. unter der Voraussetzung voller Kapazitätsauslastung arbeitet eine große Maschinen mit niedrigeren Einheitskosten als mehrere kleinere Maschinen.

- Das, was wir als Grosches Gesetz kennen . . .

Ja. Allerdings, wenn Sie mal nachgucken werden Sie das Großsche Gesetz kaum irgendwo finden Diese Kostendegression ist unter dem Aspekt der vollen Kapazitätsauslastung, die dadurch gewährleistet wurde, daß man viele möglichst gleichartige Falle in die Maschine übernahm, daß man zusätzliche Aufgaben übernahm, daß man Schichtenbetrieb machte, gesehen worden. Sicher ist das, was der Ursprung dieser gemeinsamen Zentralen war, unter dem Aspekt der Hardwareseite in den Hintergrund getreten.

Heute tritt, nach den Erfahrungen, die wir gerade unter diesem Aspekt der ausgehenden 60er Jahre gemacht haben, der Gliederungsaspekt, also auch der Autonomie-Aspekt der einzelnen Kommunalverwaltungen in den Vordergrund und von daher das stärkere Drängen der einzelnen Kommunalverwaltung nach einer größeren Autonomie, auch auf dem Gebiet der Datenverarbeitung. Da kommt man natürlich in die Schwierigkeit Wirtschaftlichkeitskriterien, technische Kriterien organisatorische Kriterien, verwaltungspolitische Kriterien irgendwo in Beziehung zueinander setzen zu müssen und daraus die Lösung für die Weiterentwicklung abzuleiten. Ich würde so formulieren. Wir haben heute 80 kommunale Datenverarbeitungszentralen. Diese werden in eine Weiterentwicklung im Sinne dieser Dezentralisierung hineingehen, aber ich würde dringend davor warnen - und das kann durchaus aus dem Gutachten schon vorweggenommen werden -, jetzt etwa zu sagen: Nunmehr, da die Hardware so billig wird, lösen wir unsere Zentralen auf und machen wieder alle dasselbe!

- Daß sich die Verwaltung mit der Politik der jeweiligen Gesellschaft verändert, ist man ja gewöhnt. Aber ist es nicht geradezu Ursache des fatalen Zustands, in dem Witten jetzt ist, daß hier einfach ein schnell fließender technischer Prozeß per Gesetz festgeschrieben worden ist, auf Erkenntnissen, die eben aus dem Jahre 1960 stammen?

Dreidoppel: Richtig ist, daß die Urteile des Verfassungsgerichtshofs eine Änderung herbeigeführt haben. Soweit zu vernehmen, will auch das Land Nordrhein-Westfalen seine Verordnung, die für rechtswidrig erklärt worden ist, aufheben. Wir sind zuversichtlich, daß insbesondere auch das noch nicht veröffentlichte Gutachten der kommunalen Gemeinschaftsstelle zu diesem Thema dazu beitragen wird, daß man beim Gesetzgeber von Nordrhein-Westfalen auch überdenkt, ob man diese Bestimmung des Gesetzes, kreisangehörige Gemeinden müssen sich der Datenverarbeitungsanlage des Kreises, der Datenverarbeitungsanlage bedienen, der sich auch der Kreis bedient, aufhebt. Und ich meine, man sollte noch einmal Frido Wagener zitieren. Der hat in der erwähnten Rezension folgendes geschrieben: "Nunmehr sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Computerregion als Sonderverwaltungen entfallen. (Das sind also die, die man damals propagiert hat!). Und er sagt weiter: "Die Datenverarbeitung muß in absehbarer Zeit wieder auf die Kreise und kreisfreien Städte ohne Einschränkung und wahrscheinlich sogar auf einen großen Teil der kreisangehörige Gemeinden dezentralisiert werden." Wenn auf kreisangehörige Gemeinden überhaupt, dann auf Witten, denn das ist unter den kreisangehörigen einer der Großen.

- Nun hat Witten die Voraussetzungen einer gewachsenen Datenverarbeitung. Sie haben EDV-Know-how im Haus. Heißt Dezentralisieren nicht auch, daß damit einige Gemeinden völlig überfordert werden können, wegen mangelndem EDV-Know-how? Herr Dr. Ostermann, wie sehen Sie dieses Problem?

Ostermann: Ich wurde die Frage ein- i deftig mit ja beantworten. Das Hereinstellen einer Hardware ins Haus löst noch lange nicht das Problem der dazu zur Verfügung zu stellenden Anwendersoftware. Und das Problem der Zurverfügungstellung der Anwendersoftware t ist ein personelles Problem. Wenn die E Verwaltung dieses Know-how nicht besitzt, dann kann sie mit der Maschine 0 nichts anfangen. N

- Die Gemeinden müßten ja zumindest ! einmal Verbindungsleute zur Datenverarbeitung schaffen. Wie viele Personen I müßten da ausgebildet werden und wie viele Gemeinden überhaupt haben wir in | der Bundesrepublik, die sozusagen DV- T tauglich sind?

Ostermann: Wenn wir zunächst die 80 Datenverarbeitungszentralen nehmen, sind das etwa 3400 auszubildende Personen Wenn wir jetzt die Gemeinden in der Bundesrepublik dazurechnen, sind das insgesamt 8500; das wird sich aber reduzieren, auf etwa 4000, weil ein großer Teil der Gemeinden in Verwaltungsgemeinschaften zusammengefaßt ist, so daß wir also eine Zahl an Auszubilden den haben, die vielleicht bei 8000 liegt ?

- Welche Vorstellungen haben Sie denn bei der KGSt, was vernünftigerweise von einer Gemeinde selbst an EDV gemacht werden soll und welche Aufgaben immer in der Gemeinschaftszentrale bleiben sollen ?

Ostermann: Die Verfahren, die sich im Einsatz bei den Datenverarbeitungszentralen befinden, müssen sich erst einmal amortisieren. Die kann man ja jetzt nicht so ohne weiteres wegschieben und sagen, die Investition, die dafür geleistet ist, vergessen wir. Von der Tendenz her wird man sagen müssen, daß überall da, wo zeitkritische Arbeiten anstehen, überall da, wo aus "a jour-Registern" Auskunft erteilt werden muß, die Computerleistung an den Arbeitsplatz zurück muß. Ich sage ganz bewußt, die Computerleistung an den Arbeitsplatz zurück, weil damit nämlich die Variationsbreite verschiedener Betriebstechniken und Verfahrenstypen angesprochen ist. Denn die Computerleistung an den Arbeitsplatz zurückbringen, ist ja sowohl über zentral gesteuerte Auskunftssysteme denkbar, als auch über autonome Systeme, die ich in der Verwaltung selbst wieder installiere. Das sind also zwei Spielarten. Und ich glaube, daß gerade die Untersuchung UDEV, die gerade in Baden-Württemberg läuft, dem Themenbereich gewidmet ist, nach Anwendungsbereichen zu untersuchen, wo der Prozeß der Rückführung des Computers an den Arbeitsplatz stattfinden soll und wo man bei zentraler Datenverarbeitung bleiben kann.

Das Gebiet ist sehr vielschichtig. Man kann nicht sagen. in dem Bereich kann die Gemeinde wieder autonom arbeiten und in den Bereichen geht das nicht. Das ist zu trivial, das Problem ist vielschichtiger und komplexer.

- Ich will aber an dem Beispiel der Echtzeit-Verarbeitung in Witten fragen: Was war bei Ihnen Komfort, wo war die Notwendigkeit?

Niggemann: Der Komfort ist in der Meldestelle. Wir müssen ja bei den anderen Verfahren extra Erfassungsbelege ausfüllen, während jeder Sachbearbeiter über die Anmeldeformulare, die gesetzlich vorgeschrieben sind, sofort am Bildschirm eingibt und damit der Erfassungsaufwand erledigt ist. Und er bekommt auch sofort die Bestätigung, daß der Fall durchgelaufen ist. Wenn also jetzt Erfassungsfehler auftreten, weise ich den Sachbearbeiter sofort am Bildschirm darauf hin, nicht erst, wenn der Beleg erfaßt ist und aus dem Stapel zurückkommt. In dem Moment taucht auch die Frage der Auskunftsbereitschaft auf. Durch die Verquickung mit dem Haushaltswesen zum Beispiel wird bei uns der Änderungsdienst zu 90 Prozent durch das Meldeamt durchgeführt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Und die Inanspruchnahme des Finanzbereichs, bezogen auf die Adreßdatei, war an die 70 Prozent. Nur acht Prozent Änderungsaufwand für den Finanzbereich und 70 für die Inanspruchnahme. Das ist doch ein gravierender Vorteil, vom Erfassungsaufwand einmal gang abgesehen, der nicht mehr erforderlich ist, und alI die Erfassungsfehler, die vermieden werden.

- Wie hoch war denn das jährliche Voll-DV-Budget in Witten ?

Wolf: In Zeiten, wo wir noch vollen Betrieb hatten, waren es 1,3 Millionen mit Personal- und Sachkosten, wobei die kalkulatorischen Zinsen für die Anlage natürlich nicht drinnen waren.

- Haben Sie Ihre städtische Datenverarbeitung nicht nur unter dem Aspekt der Dienstleistung für den Bürger betrachtet, sondern auch unter dem Aspekt der tatsächlichen Effizienz? Fahren Sie nicht letzten Endes doch mit der kommunalen Zentrale kostengünstiger als mit einer eigenen Datenverarbeitung?

Niggemann: Das haben wir vor kurzem untersucht, als wir die Dinge zurückzogen und festgestellt haben, daß die EDV nicht teurer wird, man kann, sagen plus minus null abschneiden wird. Aber wenn sie schon nicht teurer ist, ist sie auf jeden Fall bürgernäher. Das ist doch unser Streben heute, daß wir die Laufzeit erheblich verkürzen, wenn man an Ort und Stelle arbeitet.

- Aber die Gebietsrechenzentralen haben insgesamt ihre Berechtigung nicht verloren. Denn sie können gewisse standardisierbare einfache Anwendungen billiger entwickeln. Das ist doch außer Zweifel! Da müßten Sie selbst hohe Manpower einsetzen, die ja wieder unwahrscheinlich teuer wird.

Niggemann: Wir haben nicht gefordert, alles zurückzunehmen, sondern nur die Teile, die wir glauben schneller und zu gleichen Kosten abwickeln zu können. Wir haben niemals gesagt, wir wollen das Katasterwesen hier übernehmen oder wir wollen das Personalwesen zurücknehmen. Wir haben nur gesagt, wir wollen den Teil aus dem Finanzbereich zurücknehmen, den wir zwangsweise übergeben müssen, weil das technisch einfach nicht geht, zu einem bestimmten Zeitpunkt alles zu übergeben.

Wir haben auch nie den Standpunkt vertreten, daß wir eine Autarkie auf dem Gebiet der Datenverarbeitung haben wollen, auch nicht beim Aufbau der eigenen Datenverarbeitungsanlage, denn wir haben zum Beispiel unsere Stadtwerke, die als kommunaler Eigenbetrieb geführt werden, immer bei einem Rechenzentrum versorgen -lassen, das auf kommunale Versorgungsbetriebe spezialisiert ist, und so sehen wir das auch hier. Wir meinen, wenn Datenverarbeitungsanlagen vorhanden sind, zum Beispiel die in Hagen, die sollte mehr ein Spezialrechenzentrum für bestimmte Gebiete werden und nicht eine Monopolstellung für allgemeines Rechnen, das ich in Anspruch nehme. Dabei kann man sich darüber streiten, daß einzelne Dinge dezentral gemacht werden, aber andere, bei denen es besonders wirtschaftlich ist, die müßten auch autonom gemacht werden können.

- Also dort verarbeiten wo es am billigsten ist?

Dreidoppel: Machen wir! Ich meine, da muß man natürlich immer davon ausgehen, daß die Entwicklung gerade auf dem Gebiet der Datenverarbeitung in Fluß ist. Die Kommunalverwaltungen, die seit den 60er Jahren Datenverarbeitung betreiben, können das nur bestätigen. Es sind große Einheiten gebaut worden, jetzt werden zunehmend kleinere Einheiten gebaut. Es kann durchaus sein, daß in den nächsten zehn Jahren Entwicklungen eintreten, die wir heute noch gar nicht übersehen können. Ich meine, wir wären am besten beratendies gilt nicht nur für die Witten, sondern allgemein -, wenn man flexibel bliebe.

Daß man zum Beispiel eine Anlage, die nicht mehr rentabel ist, nicht mehr in dieser Größenordnung ersetzt, sondern den einzelnen Beteiligten, den einzelnen Anwendern dann die Freiheit gibt, kleinere Anlagen für ihren Bereich zu beschaffen. Das kann auch einmal wieder umgekehrt gehen. Ich meine eine gebührende Flexibilität, die gehörte gerade in das Gedankengut, wenn man sich mit Datenverarbeitungsanlagen im kommunalen oder Verwaltungsbereich überhaupt beschäftigen will, man muß nicht mit vorgegeben Theorien arbeiten, wie der Gesetzgeber von Nordrhein-Westfalen das hier in unserem Falle getan hat, die im Augenblick, da das Gesetz erlassen wird, schon nicht mehr aktuell sind. Das ist das Problem.

- Das ist aber das Problem des schnellen technischen Wandels oder technologischen Wandels bei der Datenverarbeitung.

Dreidoppel: Deswegen soll der Gesetzgeber sich da raushalten. Je weniger reglementiert wird, ich habe das heute morgen in anderem Kreis in anderem Zusammenhang schon einmal gesagt, um so besser ist die Möglichkeit, sich den jeweiligen Gegebenheiten auch wirtschaftlich sinnvoll anzupassen.

- Ich meine, die Betonung muß doch letzten Endes auf der wirtschaftlichen, auf der ökonomischen Seite sein.

Richtig - nur der Gesetzgeber sollte nicht vorschreiben, bei der und der Größenordnung muß das und das gemacht werden, sondern man sollte der wirtschaftlichen Entwicklung das überlassen, was gemacht werden kann, und ich möchte sagen, die meisten Gemeinden um nicht zu sagen alle Gemeinden, sind vernünftig genug, den Weg der Wirtschaftlichkeit zu gehen, denn die werden von ihren Bürgern am Ende dazu gezwungen.

Ostermann: Ich glaube, das Problem würde dann wesentlich entkrampfter betrachtet werden können, wenn man endlich einen Grundsatz konsequenter beherzigte: daß die Technik der Aufgabe zu folgen hat und nicht die Aufgabe der Technik. Und wenn ich ein Gesetz mache, was im Grunde genommen vorschreibt, wie Technik in Verwaltung realisiert werden soll, ohne im Kontext die materiellen Aufgaben, das Melderecht und das Liegenschaftsrecht, zu regeln, dann mache ich genau den Fehler, daß ich Technik vorschreibe und danach die Aufgabe letztlich betreibe. Soll doch unser Gesetzgeber zunächst einmal sagen, im Melderecht sollen die Dinge so und so aussehen, im Sozialwesen so und so aussehen, im Kataster so und so aussehen, dann werden wir danach die Technik optimal einsetzen, aber ich kann nicht sagen ich mach jetzt die Technik, und dann kommt nämlich der notwendige Zwang letztlich, die Aufgabe den technischen Gegebenheiten anzupassen. Denn dann ist der Grundsatz, der letztlich von allen unbestritten ist, auf den Kopf gestellt.