Aufgaben und Arbeitsweise des DIN

(Deutsches Institut für Normung e.V.)

22.09.1978

In der Öffentlichkeit wird hin und wieder der Verdacht geäußert, daß Normung vornehmlich unter dem Druck wirtschaftlicher Interessen von Herstellern geschieht Häufig wird unterstellt, daß das DIN eine staatliche Institution sei und daß Normen unter Ausschluß der Öffentlichkeit hergestellt würden Auch über die rechtliche Verbindlichkeit Deutscher Normen bestehen zum Teil falsche Ansichten Immer wieder müssen die an der Normungsarbeit Beteiligten feststellen, daß in weiten Teilen der Öffentlichkeit wenig über Normen, ihre Erarbeitung und Bedeutung bekannt ist. Auf dem Gebiet der Datenverarbeitung, die mehr und mehr auf viele Dienstleistungs- und Produktionsbereiche (medizinische DV, numerische Steuerung von Werkzeugmaschinen etc.) übergreift, sind die diesbezüglichen Normen oft noch immer nicht allen betroffenen Branchen und Anwendern bekannt. Die interessierten und informierten Kreise wiederum klagen gelegentlich darüber, daß Normen nicht immer rechtzeitig zur Verfügung stünden oder die Festlegungen nicht umfassend genug seien. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Überblick geben über die Bedeutung der Deutschen Norm, die Art ihrer Erarbeitung und über die Organisation und Arbeitsweise des DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

Grundlagen der Normungsarbeit

Um es vorwegzunehmen: Das DIN ist keine staatliche Institution, die Normen erstellt und verbindlich vorschreibt, sondern ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der durch Gemeinschaftsarbeit der interessierten Kreise zum Nutzen der Allgemeinheit Normen erarbeitet und ihre Anwendung fördert, denn die Normung in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Aufgabe der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Zentralorgan der Normung ist das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. als die zuständige Normenorganisation für das Bundesgebiet und Berlin (West). Die Arbeitsergebnisse des DIN sind die DIN-Normen, die in ihrer Gesamtheit das Deutsche Normenwerk bilden.

Im Hinblick darauf, daß die Technik in viele Lebensbereiche vorgedrungen ist und weiter vordringt, stellen Normen einen wesentlichen Ordnungsfaktor bei der Beherrschung der Technik und ihrer Fortentwicklung dar.

Folgende abgerundete Zahlen kennzeichnen das Arbeitsvolumen des DIN:

1. Anzahl der Normenausschüsse.............121

2. Anzahl der Arbeitsausschüsse........... 3 921

3. Hauptamtliche Mitarbeiter 600

4. Ehrenamtliche Mitarbeiter ca. 40 000

5. Anzahl der gültigen DIN-Normen und

Norm-Entwürfe 1977..............................20 500

6. Anzahl neuer Normen und

Norm-Entwürfe 1977................................4 000

Die Normenausschüsse und Selbständigen Arbeitsausschüsse im DIN arbeiten weitgehend selbständig und eigenverantwortlich. Sie sind unterschiedlich groß, ihr Aufbau und ihre Arbeitsweise ähneln sich jedoch. Die fachliche Normungsarbeit wird von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet, die von hauptamtlichen Bearbeitern des DIN unterstützt werden.

Die Arbeitsweise des DIN ruht auf demokratischen Grundlagen, deren wichtigste nachfolgend aufgeführt sind und anschließend erklärt werden:

1- die Satzung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

2- der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN

3- die Geschäftsordnung und die Beschlüsse des Präsidiums des DIN

4- die Grundnorm DIN 820 "Normungsarbeit"

5- die Geschäftsordnung für ein Schiedsverfahren

6- die Richtlinien für Normenausschüsse (die zum Teil durch eigene Geschäftsordnungen der Normenausschüsse ergänzt werden)

In der Satzung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. sind neben anderen Festlegungen sein Aufgabenbereich und seine Struktur festgeschrieben:

Das DIN verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des ° 17 Steueranpassungsgesetz und der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. 12. 1953, indem es durch Gemeinschaftsarbeit der interessierten Kreise, zum Nutzen der Allgemeinheit Deutsche Normen oder andere Arbeitsergebnisse, die der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, der Sicherheit und der Verständigung in Wirtschaft Technik Wissenschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit dienen, aufstellt, sie veröffentlicht und ihre Anwendung fördert.

Das DIN vertritt die Deutsche Normung im In- und Ausland.

Die Organe des DIN sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium, der Präsident, der Direktor und die Normenausschüsse.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle 2 Jahre einberufen. Sie ist zuständig für die Entgegennahme des Geschäftsberichts, die Entlastung des Präsidium und die Wahl der Mitglieder des Präsidiums.

Das Präsidium besteht aus mindestens 30, höchstens 45 gewählten Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind und im Berufsleben stehen müssen.

Das Präsidium legt die Grundsätze der Normungspraktik fest und faßt unmittelbar oder durch seine Ausschüsse Entscheidungen für die Geschäfts- und Finanzpolitik des DIN. Die Geschäftsordnung und die Beschlüsse des Präsidiums, auf die hier nicht weiter eingegangen wird, bilden wichtige Grundlagen der Normungsarbeit.

Der Präsident und seine Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Der Präsident leitet die Mitgliederversammlung und die Sitzungen des Präsidiums.

Der Direktor ist Angestellter des DIN. Er ist im Rahmen der von der Mitgliederversammlung und vom Präsidium gefaßten Beschlüsse für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des DIN und seiner mit ihm verbundenen Gesellschaften in fachlicher, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht verantwortlich.

Die Normungsarbeit wird von in Normungsausschüssen zusammengefaßten Arbeitsausschüssen durchgeführt. Deren Aufgaben, Stellung, Arbeitsweise und Finanzierung richtet sich nach Festlegungen, die in der DIN 820, in Richtlinien und Grundnorm ergänzenden Bestimmungen festgeschrieben sind.

*Dipl.-lng. Lutz Groenke ist Geschäftsführer der Deutschen Instituts für Normung e.V.