Deutscher Linux-Entwickler verfolgt GPL-Sünder

18.04.2005
Software unter der General Public License (GPL) darf nicht raubkopiert werden.

Fortinet darf in Deutschland zwei Produkte nicht mehr vertreiben, weil sie die Bestimmungen der GPL verletzen. Dies hat ein Münchner Gericht in einer einstweiligen Verfügung entschieden. Angestrengt hatte das Verfahren die Open-Source-Gruppe GPL Violations Project, die der Berliner Linux-Kernel-Mitentwickler Harald Welte ins Leben gerufen hat.

Von dem Gerichtsentscheid betroffen sind die Firewall- und Antivirus-Produkte "FortiGate" und "FortiWiFi", für die Fortinet ein Betriebssystem namens "FortiOS" verwendet. Das GPL Violations Project hatte entdeckt, dass dieses Betriebssystem den Linux-Kernel und weitere Software verwendet, die unter der GPL stehen. Entgegen den Lizenzbestimmungen hatte Fortinet dieses nicht nur verschwiegen, sondern den Codeklau durch Verschlüsselung zu verbergen versucht. Das nannte Welte "besonders unerhört".

Welte hatte Fortinet und 13 weitere Unternehmen im Umfeld der CeBIT 2005 abgemahnt, weil sie Software unter der GPL entgegen deren Bestimmungen in ihren Produkten verwenden. Die geforderte schriftliche Erklärung, die beanstandete Praxis einzustellen, hatte Fortinet nicht abgegeben. "Außergerichtliche Verhandlungen über eine Beilegung sind innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens gescheitert", erklärt Welte.

Fortinet gibt sich überrascht

Fortinet will hingegen erst "kürzlich" von den Vorwürfen erfahren haben, so ein Unternehmenssprecher. Man unternehme Schritte, um die Produkte GPL-konform zu machen. Der Sprecher zeigte sich "daher überrascht", dass Welte die einstweilige Verfügung beantragt habe. Der Gerichtsentscheid hat keine Auswirkungen auf den Vertrieb der Fortinet-Produkte außerhalb Deutschlands. (ls)