Neue Going-Public-Grundsätze

Deutsche Börse verlangt mehr Klarheit

26.07.2002
MÜNCHEN (CW) - Der Emissionsprospekt klärt Anleger über Unternehmen auf, die an die Börse gehen wollen. Jetzt hat die Deutsche Börse AG neue Grundsätze veröffentlicht, die Form und Inhalt der Informationen regeln sollen. Allerdings handelt es sich dabei um einen Ehrenkodex, der mit keinerlei Sanktionen verknüpft ist.

Typisch deutsch, mag man auf den ersten Blick denken. Bei der Auflistung der "Going Public Grundsätze" hat sich die Deutsche Börse um jedes noch so kleine Detail bemüht: "Die Schriftgröße im Fließtext des Prospekts beträgt mindestens zehn Punkte" oder "Auf den Außenseiten der Umschlagseiten dürfen weder Fotografien noch sonstige bildliche Darstellungen (...) erscheinen."

Dennoch: "Solche Bestimmungen wirken nur trivial, sie sind es jedoch keineswegs", verteidigt Markus Straub, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), die akribische Auflistung. "Tatsächlich zeigen sie die Probleme, mit denen der Emissionsprozess zu kämpfen hat." Mit nachlässiger Gestaltung und fehlerhaften Informationen verschleierten einige Firmen in der Vergangenheit ihre Geschäfte, statt darüber aufzuklären.

Zumindest teilweise hofft die Deutsche Börse nun das Vertrauen der Anleger zurückgewinnen zu können. Das Gebot der Stunde lautet Transparenz. Und diese soll sowohl mit festgelegten Zeichengrößen als auch durch klare Inhalte erzielt werden. So sollen beispielsweise laut den ab 1. September wirksamen Grundsätzen nur noch Risikofaktoren genannt werden, die in einem besonderen Bezug zu den Aktivitäten des Unternehmens stehen. "Die Risikohinweise wurden in der Vergangenheit geradezu inflationär eingesetzt", sagt Aktionärsschützer Straub. Die Masse der aufgelisteten Risiken führte lediglich dazu, dass der Anleger den Überblick verlor. Des Weiteren verlangen die Grundsätze unter anderem eine Offenlegung von Geschäften und Rechtsbeziehungen mit nahe stehenden Personen genauso wie Klarheit über die beruflichen Werdegänge und Vorstrafen von Vorständen. Außerdem wird eine "Black-out-Periode" eingeführt. Sie besagt, dass 30 Tage vor dem Börsengang keine zusätzlichen Angaben über das Geschäft oder die Finanzlage gemacht werden dürfen. "Damit soll eine selektive Informationsweitergabe verhindert und die Gleichbehandlung von privaten und institutionellen Investoren erhöht werden", so die Deutsche Börse.

Als privatrechtliche Organisation hält die Deutsche Börse AG allerdings keinerlei Mittel zur Bestrafung bei Nichteinhaltung der Grundsätze in der Hand. Sanktionen werden erst möglich sein, wenn auch der Gesetzgeber die Regeln übernimmt, was viele Börsenkenner als wahrscheinlich erachten. Bis dahin kann der Anleger ein Unternehmen immerhin danach beurteilen, ob es sich an den Ehrenkodex hält. (rs)