Sieg der "Demokratischen Alternative":

Der Gomputer kommt vor das Volk

10.12.1982

LAUSANNE/BERN (sg) - Gemäß einer kürzlich ausgesprochenen Verfügung des Bundesgerichts, wird die Organisation der staatlichen Computeranlage im Kanton Bern dem fakultativen Referendum unterstellt.

Damit wurde die staatsrechtliche Beschwerde der "Demokratischen Alternative", welche einen Vertrag zwischen dem Kanton und der "Bernische Datenverarbeitung AG" zum Gegenstand hatte, gutgeheißen.

Vorerst dürfte damit das große Geschäft, das für acht Millionen Franken jährliche Dienstleistungen der Bernischen Datenverarbeitung AG, an der der Kanton Bern einen Mehrheitsanteil besitzt, nicht stattfinden. Vor allem die Höhe der Ausgaben war es, gegen die die "Demokratische Alternative" opponierte.

Ob es allerdings zu einem Referendum kommt, hängt nicht zuletzt davon ab, inwieweit die Regierung überhaupt noch an ihrem Zusammenarbeitsvertrag mit der Bernischen Datenverarbeitung AG festzuhalten vor hat. Viel eher wird die Angelegenheit wohl noch ein wenig, ganz speziell in Sachen Datenschutz, überdacht werden, um dann als neue Vorlage dem Volk zur Abstimmung unterbreitet zu werden.