Der Bundesrat beschließt ein TK-Begleitgesetz

19.12.1997

BONN (pi) - Der Bundesrat hat ein Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz verabschiedet. Letzteres bildet die juristische Grundlage für den freien Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt vom 1. Januar 1998 an und fordert die Errichtung einer Regulierungsbehörde, die seine Einhaltung überwacht. Mit dem Begleitgesetz werden nun die personalrechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau dieser Behörde geschaffen. Zudem legt es Rahmenbedingungen für die Überleitung der Bediensteten des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation fest und gleicht die rechtlicher Position der Nachfolgeunternehmen der Bundespost und deren Wettbewerber an.