Auftragsbedingungen verschaffen AT&T einen Wettbewerbsvorteil:

DEC: Ausschreibung der US Air Force unfair

24.07.1987

Nur ein Unix-Derivat von AT&T hat nach Ansicht des US-Herstellers echte Chancen, alle für den Vertragsabschluß erforderlichen Tests zu bestehen. Denn gemäß den von der Luftwaffe festgelegten Spezifikationen ist ein Betriebssystem gefordert, das der System V Interface Definition (SVID) voll entspricht. Da hiermit, so die Argumentation von DEC weiter, eindeutig das AT&T - eigene Betriebssystemkonzept favorisiert werde, verstießen die Bedingungen der Ausschreibung gegen den Competition in Contracting Act. Dieses Gesetz regelt die für Regierungsaufträge maßgeblichen Wettbewerbsvorschriften.

Kommentiert DEC-Manager Frank Donovan: "Ein solches Vorgehen ist eigentlich ungesetzlich; denn die von der Regierung aufgestellten Regeln schreiben fest, daß ein Auftrag nicht unangemessen restriktiv ausgeschrieben werden darf. Dieses Multiuser-Projekt zielt indes voll auf Unix:- und AT&T hat alle Vorteile auf seiner Seite."

Fairer wäre es gewesen, meint Donovan, in der Ausschreibung ein bestimmtes Funktionsspektrum zu fixieren, an dem die Produkte der Bewerber gemessen werden. Die Air Force habe sich hingegen auf einen Standard eingeschossen, um den Systemanforderungen von AT&T zu entsprechen. "Die Regierung hätte die Ausschreibung so abfassen müssen, daß auch Unix-ähnliche Produkte eine reelle Chance haben", kritisiert der DEC-Manager. Natürlich werde die Air Force niemanden daran hindern, ein Angebot zu unterbreiten. Aber die Chancen, den Auftrag an Land zu ziehen, seien nahezu gleich Null.

Zusätzlich verweist Donovan auf einen weiteren kritischen Aspekt der Ausschreibung: "Selbst wenn DEC ein Betriebssystem hätte, das der System V Interface Definition entspräche, würde es sich dabei immer noch um ein Derivat der AT&T-eigenen Unix-Version handeln. Also müßten wir Lizenzgebühren bezahlen."

Der Hersteller will jetzt die US-Luftwaffe dazu bewegen, eine offenere Betriebssystem-Politik zu verfolgen. Zunächst, so heißt es, werde eine gütliche Einigung angestrebt. Erst, wenn sich die Gespräche mit der Air Force und der US-Regierung als Fehlschlag erwiesen, wolle man weitere Schritte in Erwägung ziehen.

Deadline für die Ausschreibung ist der 4. August 1987. Digital Equipment fordert eine Verlängerung der Frist auch für den Fall, daß die Luftwaffe ihre Bedingungen noch einmal überdenkt.