Datenschutzverstoß kann teuer werden

09.09.1977

BONN (pi) - Bis zu 50 000 Mark Geldbuße droht Unternehmen, wenn sie fahrlässig gegen bestimmte Vorschriften des neuen Bundesdatenschutzgestzes verstoßen. Ordnungswidrig handelt nach Mitteilung des Deuschen Industrie- und Handelstages (DIHT) vor allem, wer den Datenschutzbeauftragten nicht rechtzeitig bestellt hat oder Daten über Personen ohne deren Kenntnis speichert. Die Gefahr, gegen das mit seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar l978 in Kraft tretende Gesetz zu verstoßen, sei durch unklare Formulierungen der Bestimmungen sehr groß.