In 15 EG-Ländern noch nicht ratifiziert:

Datenschutzkonvention tritt in Kraft

05.07.1985

STRASSBURG (vwd) - Die Bundesrepublik hat am Mittwoch in Straßburg als fünftes der 21 Mitgliedsländer die Konvention des Europarates über den Datenschutz von Einzelpersonen ratifiziert.

Damit tritt dieses erste internationale Abkommen über den Schutz gegen mißbräuchliche Verwendung computergespeicherter Informationen am l. Oktober 1985 in Norwegen, Schweden, Spanien, Frankreich und der Bundesrepublik in Kraft. Schweden hatte die Konvention als erstes Land ratifiziert.

Der Konvention zufolge dürfen persönliche Daten wie solche über Rasse, parteipolitische Zugehörigkeit, Religion, Sexualität und polizeiliche Führung nur mit entsprechender gesetzlicher Regelung verwendet werden. Ferner ist das Recht des einzelnen auf Information und gegebenenfalls auf Berichtigung seiner gespeicherten Daten garantiert. Dieses Recht kann nur durch übergeordnete Gemeinschaftsrechte, wie die staatliche Sicherheit oder die Landesverteidigung eingeschränkt werden.

Zur Verhinderung mißbräuchlicher Verwendung der Daten im Ausland schränkt die Konvention die Informationen ein, die an Länder ohne entsprechende Gesetzgebung über Datenschutz übermittelt werden können: Unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert wurde die Konvention von 15 der 21 Mitgliedsländer des Europarates, darunter von der Türkei, Griechenland, Luxemburg und Großbritannien.